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Entschädigung für Vergewaltigungsopfer„Das Land sollte Verantwortung für das Schweigen der Staatsanwaltschaft übernehmen“

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Ein Fahrzeug der Polizei steht an einem Gebäude der Geschäftsführung vom Evangelischen Klinikum Bethel.

Ein Polizeiauto steht an einem Gebäude des Klinikum Bethel.

Eine betäubte und vergewaltigte Patientin fordert Schmerzensgeld vom Land. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte sich dagegen entschieden, Opfer zu informieren.

Im Düsseldorfer Landtag wird am Mittwoch die Entschädigungszahlung für Opfer des Assistenzarztes Philipp G. diskutiert, der im Bielefelder Klinikum Bethel Patientinnen vergewaltigt hatte. Eine Betroffene hatte geklagt, weil die Staatsanwaltschaft sie erst eineinhalb Jahre nach dem Tod des Täters über die Vergewaltigung und G.s Geschlechtskrankheiten informierte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Zweifel an der Berechtigung der Schadenersatzforderung der Klägerin ausgedrückt. Es würden Nachweise fehlen, dass die Zysten und die Wucherung der Betroffenen nicht entstanden wären, wenn sie rechtzeitig über die bakterielle Geschlechtskrankheit informiert worden wäre. Außerdem würden Nachweise fehlen, dass die Zysten direkt durch die Infektion ausgelöst wurden und es tatsächlich Philipp G. war, der die Frau mit der Krankheit ansteckte.

FDP fordert unbürokratische Entschädigung

Die FDP-Fraktion forderte einen Bericht der Landesregierung zu dem Fall. „Sollten sich die dargestellten Abläufe bestätigen, muss sich auch die Landesregierung zu ihrer Verantwortung bekennen. Bei den Frauen ist viel zusätzliches Leid entstanden durch die nicht nachvollziehbare Entscheidung von Landesbeamten, sie bewusst im Unklaren zu lassen“, sagte Susanne Schneider, Sprecherin für Gesundheit, Arbeit und Soziales der FDP-Fraktion.

Das Land müsse, wie zuvor die Stiftung Bethel, unbürokratisch Entschädigung anbieten. Es könne von den betroffenen Frauen zudem nicht verlangt werden, dass sie für die Nachweise ihr gesamtes Sexualleben offenbaren müssten. „Den Schaden kann das Land nicht ungeschehen machen“, so Schneider. „Aber Verantwortung für das Schweigen der Staatsanwaltschaft, das sollte schnell, pragmatisch und im Sinne der Opfer übernommen werden, auch, um deren Leiden anzuerkennen.“