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Corona-Impfung894 Anträge wegen „Impfschäden“ - bislang nur 41 anerkannt

Lesezeit 2 Minuten
Ein Bürger lässt sich von einer medizinischen Mitarbeiterin den Impfstoff von Biontech gegen Corona in den Oberarm spritzen.

Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Biontech, noch zu Hochzeiten der Corona-Pandemie.

Mit 695 Anträgen auf Entschädigung ist der Großteil aber auch noch in der Prüfung.

Wegen mutmaßlicher Impfschäden sind in NRW bislang 894 Anträge auf Entschädigung eingegangen. Nur 41 wurden bislang auch anerkannt, wie aus einem noch unveröffentlichten Papier des Gesundheitsministeriums für den Landtag hervorgeht.

Mit 695 Anträgen ist der Großteil demnach aber auch noch in der Prüfung. Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, führen die Antragssteller von „leichten allergischen Reaktionen bis hin zu schweren neurologischen Erkrankungen“ verschiedenste Symptome als Impfschäden ins Feld.

Schwerwiegende "Impfschäden" sind äußerst selten

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte, dass drei der Anträge nach Todesfällen nach einer Corona-Impfung gestellt worden seien. Alle habe man bewilligt. „Es ist in jedem Einzelfall bedauerlich, wenn Menschen nach einer Impfung unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Wirkung nach einer Covid-19-Impfung ist jedoch nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sehr gering“, betonte das Gesundheitsministerium.

Die für Anträge wegen Impfschäden zuständigen Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) wiesen daraufhin, dass bis Anfang Januar in NRW mehr als 43 Millionen Corona-Impfungen vorgenommen wurden. Im Verhältnis dazu seien die Antragszahlen extrem gering. Dass viele Fälle noch nicht entschieden seien, liege an den umfangreichen Ermittlungen nach jedem Antrag. „Die Prüfungsdauer kann je Einzelfall somit stark variieren und reicht von sechs Monaten bis deutlich länger“, so ein Sprecher des LVR. (dpa)