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„Fatales Signal“Kölner Gericht stoppt Abschiebung des salafistischen Predigers Leonis Hamza

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Das Verwaltungsgericht in Köln stoppte die Abschiebung des salafistischen Predigers Leonis Hamza

Das Verwaltungsgericht in Köln stoppte die Abschiebung des salafistischen Predigers Leonis Hamza

FDP und CDU kritisieren den vorläufigen Abschiebestopp. Es könne nicht sein, dass radikale Islamisten durch rechtliche Schlupflöcher geschützt werden, so Marc Lürbke (FDP).

Der vorläufige Abschiebestopp, den das Kölner Verwaltungsgericht vergangenen Mittwoch zu Gunsten des salafistischen Prediger Leonis Hamza verfügte, stößt im Düsseldorfer Landtag auf Kritik. Der Stopp sei „ein Schlag ins Gesicht aller, die Opfer von islamistisch motivierten Straftaten geworden sind“, sagte der CDU-Abgeordnete Jörg Geerlings dem Kölner Stadt-Anzeiger. „Ich hoffe, dass die Entscheidung im Hauptsacheverfahren anders ausfällt.“

In Nordrhein-Westfalen gehe man konsequent gegen islamistische Gefährder vor, betonte der Justiziar der Landtagsfraktion. „Wir arbeiten an einem großen Sicherheitspaket, und tun alles dafür, Straftäter, Terroristen und deren Unterstützer abzuschieben.“

„Hier versagt nicht nur die Justiz, sondern auch die Politik“

Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsopposition, sieht dies ähnlich: „Dass ein Gericht nun die Abschiebung eines gefährlichen Hasspredigers wie Leonis Hamza stoppt, ist ein fatales Signal für die innere Sicherheit in unserem Land. Es ist unfassbar, dass jemand, der unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen tritt, weiterhin auf deutschem Boden bleiben darf.“

Es könne nicht sein, so Lürbke weiter, dass radikale Islamisten, die die Gesellschaft verachten und die Rekrutierung von Extremisten vorantreiben, durch rechtliche Schlupflöcher geschützt würden. „Hier versagt nicht nur die Justiz, sondern auch die Politik. Die Landesregierung muss endlich handeln und darf sich nicht länger hinter komplexen Regelungen verstecken. CDU und Grüne spielen hier ein gefährliches Spiel auf Kosten unserer Sicherheit.“

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage hatte das Verwaltungsgericht geschlussfolgert, dass der in Bonn lebende Salafisten-Prediger aus dem Kosovo keine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstelle. Ein besonders schwerwiegendes Ausweiseinteresse bestehe nicht. Ein endgültiger Richterspruch wird im Hauptsacheverfahren fallen.