Das NRW-Oberverwaltungsgericht durchkreuzt die Strategie der AfD. Ihre Beweisanträge seien zum Teil unerheblich, so Richter Gerald Buck. Am 6. Mai geht der Prozess weiter.
Prozess AfD gegen Verfassungsschutz in MünsterSenat lehnt alle 470 Beweisanträge der AfD ab – Inhalte „nicht entscheidungserheblich“
Im Gerichtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat der Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster alle etwa 470 Beweisanträge der AfD abgelehnt. Beim nächsten Prozesstag am kommenden Montag bekommt die AfD die Möglichkeit, zu den Ablehnungen Stellung zu nehmen. In dem Prozess vor dem nordrhein-westfälischen OVG wehrt sich die AfD in dem Berufungsverfahren gegen die Einstufung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Die meisten Anträge wies das Gericht mit denselben Worten zurück: Die Inhalte der Anträge seien „nicht entscheidungserheblich“, für den Ausgang des Verfahrens also nicht relevant, begründete der Vorsitzende Richter Gerald Buck. Andere Punkte lehnte das Gericht als Ausforschungsanträge ab; weitere zielten offenbar darauf ab, dass Inhalte vorgelesen werden. Dies befand das Gericht als nicht nötig. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest und Beanstandung weitere Schritte an.
Es ging auch um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln
Die Anwälte der AfD hatten zuvor die angekündigten 470 Beweisanträge gestellt. Sie behandeln, geordnet nach Themenkomplexen, unter anderem die Programmatik der Partei, angebliche Verfahrensfehler in der Vorinstanz Verwaltungsgericht Köln und die Antisemitismus-Vorwürfe gegen die Partei. Anfangs wollte die Partei noch alle 470 Anträge vorlesen lassen. Das lehnte der Senat aber ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen.
Am Vormittag wurde die Spionage-Affäre um den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl Maximilian Krah Thema im Gerichtssaal. Krah hatte am vorherigen Prozesstag, dem 18. April, noch über seinen Mitarbeiter Jian G. gesprochen: Er könne nicht rassistisch sein, da er einen chinesischstämmigen Mitarbeiter beschäftige. Vor einer Woche wurde G. verhaftet. Er soll für die chinesische Regierung spioniert haben.
Krahs Mitarbeiter soll für den Verfassungsschutz gearbeitet haben
Medienberichten zufolge, die die Anwälte der AfD anführten, habe G. im Jahr 2007 seine Dienste dem Bundesnachrichtendienst (BND) angeboten. Kurz darauf soll der sächsische Landesverfassungsschutz G. als menschliche Quelle geführt haben – auch noch, als G. bereits für Krah arbeitete. Damit habe G. als Quelle Einfluss auf die Spitze der Partei gehabt, warfen die AfD-Anwälte der Gegenseite vor. Später soll der Verfassungsschutz G. selbst als Verdachtsfall geführt haben und vermutete eine Spionage-Tätigkeit für Peking.
Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, bezeichnete den Vorwurf als „absurd“. Da G. nie Mitglied im Landes- oder Bundesvorstand war, sei es rechtlich gesehen zudem unerheblich, ob er menschliche Quelle gewesen sei oder nicht.
Der Prozess wird am kommenden Montag (6. Mai) fortgesetzt. Dann wird die AfD die Möglichkeit bekommen, zu den Ablehnungen Stellung zu nehmen. Wie lange der Prozess noch andauert, ist unklar. Nachdem die zwei Verhandlungstage im März nicht ausgereicht hatten, hatte das OVG zwölf weitere Verhandlungstage bis in den Juli hinein angesetzt. In Beobachterkreisen wird aber über ein mögliches Urteil schon kommende Woche spekuliert.
Im Verfahren vor dem OVG geht die AfD gegen die Einstufung der Gesamtpartei als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz vor. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Geheimdienst in erster Instanz Recht gegeben, daraufhin zog die Partei vor das nordrhein-westfälische Gericht in Münster.