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NRW-GesundheitsministerArbeitgeber müssen Frauen das Stillen ermöglichen

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Eine Mutter stillt ihren vier Monate alten Sohn.

Karl-Josef Laumann (CDU) sieht bei der Rückkehr von stillenden Müttern an den Arbeitsplatz die Arbeitgeber in der Pflicht.

„Frauen sollten sich nicht zwischen dem Stillen und der Berufstätigkeit entscheiden müssen“, sagte Karl-Josef Laumann am Montag anlässlich der Weltstillwoche 2023.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht bei der Rückkehr von stillenden Müttern an den Arbeitsplatz die Arbeitgeber in der Pflicht. „Frauen sollten sich nicht zwischen dem Stillen und der Berufstätigkeit entscheiden müssen“, sagte Laumann am Montag anlässlich der Weltstillwoche 2023. „Arbeitgeber müssen also Bedingungen schaffen, die das Stillen, das Abpumpen und die Gabe von Muttermilch ermöglichen. Damit leisten sie auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in ihrem Betrieb.“

Karl-Josef Laumann CDU,Ankkunft, Einzelbild,angeschnittenes Einzelmotiv,Portraet,Portrait,Porträt. Vorstellung Zehn Punkte Plan,Agenda fuer Deutschland. Gemeinsame Sitzung der Praesidien von CDU und CSU am 30. Juni 2023 in der CSU Landesleitung in Muenchen.

Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen.

Stillen fördere die Gesundheit von Mutter und Kind, so Laumann. Dies sei wissenschaftlich belegt. „Bei der Rückkehr in den Beruf müssen Frauen dabei unterstützt werden, das Stillen fortsetzen zu können, wenn dies gewünscht ist.“

Immer mehr NRW-Mütter bleiben erwerbstätg

Das Ministerium wies darauf hin, dass Frauen in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung ihres Kindes ein Recht auf bezahlte Stillzeiten hätten. „Auf Verlangen der Stillenden gegenüber dem Arbeitgeber stehen ihnen mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten Stillzeit pro Arbeitstag zu.“ Zudem müsse ein privat nutzbarer Raum zum Stillen oder Milchgewinnen zur Verfügung stehen. Stillende Frauen dürften keine Mehr- oder Nachtarbeit leisten.

Wie das statistische Landesamt NRW am Montag mitteilte, ist der Anteil erwerbstätiger Frauen mit minderjährigen Kindern in NRW seit 1997 von 47,7 Prozent auf 64,8 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Die sogenannte Erwerbsbeteiligung sei damit in NRW niedriger als im Bundesdurchschnitt gewesen, der 2022 bei 69,4 Prozent lag. (dpa)