In NRW herrschen Lieferengpässe bei zahlreichen Medikamenten. Das Gesundheitsministerium NRW fordert Maßnahmen gegen den Arzneimittelmangel.
Arzneimittel fehlenGesundheitsministerium NRW will gegen Medikamentenmangel vorgehen
Mehr als 500 Lieferengpässe bei Arzneimitteln gibt es derzeit deutschlandweit. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) jüngst mit. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, sprach von einer Mängelliste, die aktuell fast jedes zweite Rezept betreffe.
Dabei gebe die aktuelle BfArM-Liste das wahre Ausmaß der Lieferengpässe gar nicht vollständig wieder, „da die Meldungen nur auf einer Selbstverpflichtung der Hersteller beruhen und die gemeldeten Arzneimittel versorgungsrelevant und somit rezeptpflichtig sein müssen. Rezeptfreie Medikamente sind in der BfArM-Liste gar nicht erst enthalten“, erklärt Christian Splett, Pressesprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Lieferengpässe bei Medikamenten: Pharmaindustrie hält gesetzliche Maßnahmen für unzureichend
Um bestehenden Lieferengpässen entgegenzutreten, führt das Gesundheitsministerium NRW nach eigenen Angaben derzeit Gespräche mit der Pharmaindustrie. Diese hätten ergeben, dass die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf die Arzneimittelversorgung aus Sicht der Pharmaindustrie unzureichend sind, heißt es aus dem Ministerium von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Eine rasche Neuausrichtung auf Bundesebene sei notwendig, um die Produktionsbedingungen in Deutschland und Europa zu verbessern.
Dazu würden auch Gespräche auf EU-Ebene geführt. Bei einem Treffen zwischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, wurde das geplante EU-Pharmapaket besprochen. Dabei wurde erneut die Sorge über die aktuelle Arzneimittelversorgungslage geäußert, die Politiker pochten darauf, Lieferengpässe zu bekämpfen. Auch eine Ansiedlung von Produktionsstandorten in Europa wurde diskutiert. Diese Aspekte sollen in die ab 2024 beginnende EU-Gesetzgebung einfließen.