Die Opposition befürchtet bei der Besetzung des Richterpostens politische Einflussnahme durch CDU und Grüne.
Richter-BesetzungOpposition in NRW beantragt Aktuelle Stunde

Der Streit um die Besetzung der Spitze des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts wird erneut das Parlament beschäftigen. (Symbolbild).
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Der Streit um die Besetzung der Spitze des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts wird erneut das Parlament beschäftigen. Die Opposition beantragte für diesen Freitag eine Aktuelle Stunde zu dem Fall. Hintergrund ist, dass Staatskanzlei-Chef Nathanael Liminski (CDU) am Mittwochabend bei einer Befragung im Parlament mitgeteilt hatte, mit zwei der drei Bewerber für das Amt des Gerichtspräsidenten selbst gesprochen zu haben.
Beide seien auf ihn zugekommen und er habe den Eindruck gehabt, sie hätten jeweils für sich werben wollen, der geeignete Kandidat für die Position zu sein, sagte Liminski. Das sei aus seiner Sicht ein legitimer Grund der Kontaktaufnahme gewesen.
NRW: Opposition befürchtet politische Einflussnahme
Die Opposition sieht dadurch den Verdacht der Mauschelei und der politischen Einflussnahme genährt. Liminski bestritt dies. Er habe in das Verfahren nicht eingegriffen und sei nach den Gesprächen nicht aktiv geworden. Er habe kein Besetzungsvotum vorgenommen und würde sich das auch nicht zutrauen. Dafür gebe es Experten.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) wird vorgeworfen, einer Duz-Bekannten und ehemaligen Richterkollegin zu einem der höchsten Richterämter des Landes verholfen zu haben. Das Kabinett hatte die Personalie am 8. August beschlossen. Danach hatten zwei Verwaltungsgerichte die Besetzung gestoppt, weil die unterlegenen Bewerber geklagt hatten. Das Oberverwaltungsgericht selbst muss nun in der Sache entscheiden.
Limbach sagt, die Bewerberin sei als beste Kandidatin aus dem Bewertungsverfahren der Personalabteilung seines Hauses hervor gegangen. Er habe das Votum ohne Änderungen übernommen und auch kein besonderes Näheverhältnis zu ihr. Er widersprach zudem Darstellungen, wonach er den beiden unterlegenen Bewerbern schon vor Abschluss des Bewertungsverfahrens nahegelegt haben soll, ihre Bewerbung zurückzuziehen. (dpa/lnw)