Ein Formfehler kann Folgen für den Fortgang der OVG-Affäre haben. Möglicherweise muss das Bewerbungsverfahren neu aufgerollt werden.
Muss die OVG-Stelle jetzt neu ausgeschrieben werden?Reuls Staatssekretärin räumt folgenschweren Fehler ein
Die Staatssekretärin im NRW-Innenministerium, Daniela Lesmeister, hat bei der Beurteilung der Kandidatin, die Präsidentin beim Oberverwaltungsgericht (OVG) werden soll, einen Fehler eingeräumt. „Ich habe am 11. November 2024 als Endbeurteilerin entschieden, die Beurteilung aufzuheben. Hintergrund der Aufhebung ist, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass bei der Beurteilung, obwohl sie nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist, ein Formfehler unterlaufen ist“, sagte Lesmeister dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Die Folgen dieser Aufhebung können weitreichend sein. Möglicherweise muss die Besetzung der Präsidentenstelle jetzt komplett neu ausgeschrieben werden. Bei der Landesregierung war offenbar ein Hinweis aus dem OVG eingegangen, in dem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens mitgeteilt wurden.
Im Besetzungsverfahren hatte sich eine Abteilungsleiterin im Innenministerium nicht zuletzt wegen ihrer hervorragenden Beurteilung gegen ein Feld von hochkarätigen Mitbewerbern durchgesetzt. Nachdem Benjamin Limbach im Sommer 2022 zum NRW-Justizminister ernannt worden war, hatte die Ex-Kollegin des Grünen ihrem Duz-Freund bei einem gemeinsamen Abendessen ihr Interesse an dem Job mitgeteilt. Limbach wird von der Opposition Mauschelei und Vetternwirtschaft vorgeworfen. Die Umstände der Vergabe werden derzeit in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet.
Entwicklung wird in Düsseldorf als „Paukenschlag“ bewertet
Dort wurde in der vergangenen Woche die Staatssekretärin aus dem Innenministerium, Daniela Lesmeister vernommen. Sie hatte der Bekannten des Ministers als zuständige Vorgesetzte eine herausragende Beurteilung ausgestellt. Dabei hat sie offenbar einen gravierenden Formfehler begangen.
Denn: Lesmeister war zum Zeitpunkt der Beurteilung erst wenige Wochen im Amt. In einem solchen Fall sehen die Richtlinien vor, dass auch der Vorgänger der neuen Vorgesetzten in die Beurteilung von Mitarbeitern einbezogen werden müssen. Das wäre in dem Fall Ex-Staatssekretär Jürgen Mathies (CDU) gewesen. Der hatte bereits ausgesagt, nicht eingebunden worden zu sein.
Justizminister Limbach will das weitere Vorgehen am Freitag in einer Pressekonferenz erläutern. Es ist davon auszugehen, dass das Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle neu gestartet werden muss.
Diese Entwicklung wird in Düsseldorf als „Paukenschlag“ bewertet. SPD und FDP hatten ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis war, dass die Beurteilung rechtswidrig erfolgte, weil Mathies nicht zu Rate gezogen wurde. Das OVG nimmt in seinem Hinweis an die Landesregierung Bezug auf diese Expertise.