Scheinbar war es der Gefängnisseelsorger, der Jugendlichen einen Döner brachte. In Wirklichkeit war der Pfarrer Drogenkurier.
Anklage erhobenSeelsorger schmuggelte Drogen in Dönern in NRW-Jugendknast
Vor dem Amtsgericht Geilenkirchen soll bald eine pikante Gefängnis-Posse aufgearbeitet werden: Ausgerechnet ein katholischer Seelsorger war in der JVA Heinsberg mit jede Menge Haschisch in Dönern erwischt worden. Die Drogen wollte er laut Anklage hinter Gittern verkaufen.
Der Fall hatte wenige Wochen nach dem Amtsantritt von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) im Sommer 2022 für Aufsehen gesorgt. Die Ermittlungen zogen sich hin, da man die Quelle der Drogen ausfindig machen wollte – dieses Vorhaben blieb aber offenbar ohne Erfolg. Nun wurde aber der Seelsorger wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt, wie ein Gerichtssprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte.
Mit präparierten Dönertaschen zur Gruppenstunde
Demnach hatte der Beschuldigte die in Dönertaschen versteckten Haschisch-Tüten (insgesamt 142,1 Gramm) von Unbekannten fertig präpariert in einem McDonalds-Restaurant überreicht bekommen. Damit wollte der Mann dann zu seiner Gruppenstunde in den Jugendknast (566 Haftplätze).
Weil der Seelsorger (seit 2018 im Amt) schon vorher zwei Mal unerlaubt Essen mitgebracht hatte und die Döner in der Alufolie eine komische Form hatten, filzte man ihn. Laut einem früheren vertraulichen Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags waren fünf von 13 Dönern „manipuliert“. Außer den Drogen steckten auch kleine Handys und Ladegeräte statt Fleisch und Salat im Brot.
Alleine die Drogen hatten einen Schwarzmarktwert von mehr als 2000 Euro. Dem Seelsorger erteilte man damals Hausverbot, vom Bistum Aachen wurde er gefeuert. Dem Beschuldigten droht nun mindestens ein Jahr Haft – im Zweifel auf Bewährung. Sonst müsste der ehemalige Seelsorger wieder ins Gefängnis. Diesmal aber als Häftling.
Drogen in Gefängnissen sind ein Dauerproblem: Laut Justizministerium entdeckt man jährlich rund 1000 Funde. Im offenen Vollzug können die Häftlinge das Rauschgift selbst nach ihrem Ausgang einschmuggeln, beim geschlossenen Vollzug sind die Gefangenen auf Hilfe von Dritten angewiesen.
Der Fall des Seelsorgers war laut Justizministerium allerdings einzigartig. Minister Limbach teilte damals auf eine Anfrage im Landtag mit, der Vorfall werde „nicht für eine grundsätzliche Überprüfung der Dienstordnung der katholischen und evangelischen Seelsorge zum Anlass genommen“.