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Frühstarter in NRWKinder- und Jugendärzte wollen keine „sinnlosen Atteste“ vor Ferien ausstellen

Lesezeit 2 Minuten
26.06.2022
Köln:
erstes Sommerferienwochenende am Köln/Bonner Flughafen
Schlagen an den Terminals bei der Gepäckausgabe
Foto: Martina Goyert

Reisende Familien am Flughafen Köln/Bonn zu Beginn der Sommerferien 2022

Viele Schulen verlangen in den Tagen vor den Sommerferien bei Krankheit ein ärztliches Attest. Doch die Ärzte wollen nicht mitspielen.

Der Verband für Kinder- und Jugendärzte wehrt sich gegen die Anforderung vieler Schulen, fehlenden Schülerinnen und Schülern vor den Ferien pauschal ärztliche Atteste auszustellen. „Die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt:innen in NRW können und wollen hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen“, schreibt ihr Sprecher Axel Gerschlauer, Kinder- und Jugendmediziner in Bonn. Das Schulministerium und die Bezirksregierung habe man vergangene Woche gebeten, die Praxis mit solch „sinnlosen Attesten“ zu unterbinden.

Um sicherzustellen, dass Kinder nicht früher in die Ferien fliegen und gleichzeitig gegenüber der Schule nur vorgeben, krank zu sein, verlangen viele Schulen bei Absenz in den Tagen vor den Sommerferien in jedem Fall ein ärztliches Attest. Nach Meinung des Verbands überfordert diese Kontroll-Bürokratie die Kinderärzte, die allein mit der medizinischen Versorgung ohnehin schon überlastet sind.

Schon die ärztliche Betreuung von Neugeborenen oft nicht mehr möglich

Kinder- und Jugendärzte seien in vielen Teilen NRWs Mangelware. „Oftmals ist es uns nicht einmal möglich, alle Neugeborenen oder Zugezogenen in einem Kreis pädiatrisch zu betreuen. Unsere begrenzten Ressourcen können nicht für nicht-ärztliche Tätigkeiten verschwendet werden“, so Gerschlauer.

Das Ausstellen solcher Atteste habe keinen medizinischen Nutzen und falle daher nicht in den ärztlichen Versorgungsauftrag. Als alternative Überwachungsmöglichkeit von Kindern und Eltern schlägt der Verband ärztliche Atteste über die Gesundheitsämter oder das Ordnungsamt vor. Aber auch die Schulen selbst könnten als Kontrollorgan fungieren. „Besonders pragmatisch und leicht durchzuführen wäre natürlich auch ein kurzer Besuch im Schulsekretariat, um so die grundsätzliche Anwesenheit der Schüler:innen zu beweisen.“