Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden. Der Richter begründet: „Der Rauchmelder der Verfassung schrillt“, da sei es wichtig, nachzusehen, ob es brenne.
Urteil in Münster gefallenVerfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremen Verdachtsfall führen
Der Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei weiter als rechtsextremen Verdachtsfall führen. Das entschied der fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am Montagmorgen. Auch die Einstufung der Jungen Alternative als rechtsextremistischer Verdachtsfall wurde vom Gericht bestätigt, ebenso die des Flügels als gesichert rechtsextremistische Bewegung.
Dem Senat liege eine „große Anzahl von gegen Migranten gerichtete Äußerungen vor“, mit denen diese - unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration - „systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk in Frage gestellt wird“, sagte der Vorsitzende Richter Gerald Buck bei der Urteilsverkündung und begründet das mit einer Analogie. „Darf die Polizei eine Wohnung betreten, in der ein Rauchmelder Alarm gibt und niemand öffnet?“, fragte Buck. „Trotz des hohen Schutzes der Wohnung ist die Antwort: ja.“
Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen
Das Gericht sieht „hinreichende Anhaltspunkte“ für den Verdacht, dass Ziele der AfD mit der „Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind“. Auch Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen würden bei der AfD vorliegen, „wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte, wie vom Bundesamt angenommen.“
In seiner Urteilsverkündung kommt Buck mehrfach auf die Metapher des Rauchmelders zurück. Sollte sich herausstellen, dass es sich nur um einen Fehlalarm handele, müsse die Polizei die Wohnung wieder verlassen, so Buck. Aber: „Der Rauchmelder der Verfassung schrillt. Ist das ein Brand oder nur Rauch um Nichts? Das zu erhellen und zu überwachen, ist Aufgabe des Verfassungsschutz.“
Die AfD ging bereits in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. Nachdem das dortige Gericht dem Verfassungsschutz Recht gab, zog die AfD vor das OVG Münster. Da der Verfassungsschutz in Köln sitzt, waren die NRW-Gerichte zuständig. Das OVG-Urteil aus Münster ist noch nicht rechtskräftig. In letzter Instanz kann die AfD vor dem Bunderverwaltungsgericht in Leipzig gegen ihre Einstufung vorgehen. Das dortige Gericht könnte das Urteil aus Münster jedoch nur auf Verfahrensfehler prüfen.