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Ausbau erneuerbarer EnergienMindestabstand von Windrädern zu Siedlungen in NRW soll wegfallen

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Personen stehen auf einem Windrad. In NRW soll die Abstandsregel für Windräder zu Siedlungen fallen. (Symbolbild)

Personen stehen auf einem Windrad. In NRW soll die Abstandsregel für Windräder zu Siedlungen fallen. (Symbolbild)

Seit Jahren wurde über die Abstandsregel für Windräder diskutiert. Nun soll ein neuer Gesetzeswurf neuen Schub für die Windkraft bringen.

Ein jahrelanges Streitthema beim Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen soll in dieser Woche aus dem Weg geräumt werden. Der Landtag will am Donnerstag abschließend über die Abschaffung der pauschalen 1000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abstimmen. Die entsprechende Änderung des Baugesetzbuches steht als letzter Tagesordnungspunkt am Abend auf dem Programm des Plenums.

Windkraft in NRW: 1000-Meter-Regel für Mindestabstand soll entfallen

Vorgelegt haben den Gesetzentwurf die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Die Zustimmung zu dem vor allem in der CDU lange umstrittenen Wegfall des 1000-Meter-Mindestabstands gilt daher als sicher. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde diese Regel bereits gekippt.

Der Mindestabstand zwischen Windanlagen und Wohngebieten behindert nach Ansicht von Umweltverbänden den Ausbau der Windenergie. Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in dieser Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden.

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts NRW sichern und einen wichtigen Beitrag zu einem sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz leisten, heißt es im schwarz-grünen Gesetzentwurf. Dabei komme der Windenergie eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbau könne jedoch nur erfolgreich sein, „wenn die Akzeptanz für diesen bei den Menschen im gesamten Land erhalten bleibt und weiter steigt“.

Landesregierung NRW erwartet Schub für Energie-Wirtschaft

Um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, hatte das NRW-Kabinett im Juni auch den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Weg gebracht. Denn bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche (61.400 Hektar) für Windenergie ausweisen. Das Land will dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Der LEP mit Flächenvorgaben für den Windkraftausbau für sechs Regionen soll im Frühjahr 2024 in Kraft treten.

Die schwarz-grüne Landesregierung rechnet angesichts kräftig gestiegener Genehmigungszahlen für neue Anlagen mit einem Schub für die Nutzung von Windenergie in NRW. Bereits im ersten Halbjahr 2023 war laut Wirtschaftsministerium eine höhere Windenergieleistung mit neuen Anlagen genehmigt worden als im gesamten Vorjahr.

Demnach sind schon in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 178 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 910 Megawatt in NRW genehmigt worden. Im Vorjahr waren es 186 genehmigte Anlagen mit insgesamt 869 Megawatt Leistung. (dpa)