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Razzia gegen „Reichsbürger“Frühere AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann festgenommen

Lesezeit 2 Minuten
Birgit Malsack-Winkemann 2019 im Bundestag

Birgit Malsack-Winkemann 2019 im Bundestag

Zu den Verdächtigen, die bei der Razzia gegen die sogenannte Reichsbürgerszene festgenommen wurden, gehört auch die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann.

Die Berlinerin Malsack-Winkemann war im Bundestag durch Hetze gegen Flüchtlinge aufgefallen. „Wir werden alle Instrumente ausschöpfen, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst zu entfernen“, sagte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch auf Anfrage.

Kreck hatte zuletzt versucht, die Rückkehr der 58-Jährigen in den Richterdienst zu verhindern, war damit jedoch vor dem Dienstgericht für Richter gescheitert. „Die Ermittlungen sind abzuwarten, aber offenbar lag die Senatsverwaltung in ihrer Einschätzung richtig“, sagte sie nach der Festnahme.

Birgit Malsack-Winkemann saß bis 2021 für die AfD im Bundestag

Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück und ist am Landgericht Berlin tätig. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft gehören die Festgenommenen einer terroristischen Vereinigung an.

Die Behörde hat am Mittwochmorgen bundesweit insgesamt 25 Menschen aus der sogenannten Reichsbürgerszene festnehmen lassen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, den Umsturz des Staates vorbereitet zu haben.

Die Berliner Senatsjustizverwaltung und Senatorin Kreck wollten Malsack-Winkemann in den Ruhestand versetzen. Sie sei als Richterin nicht mehr unvoreingenommen, argumentierten sie vor Gericht. Sie habe im Bundestag wiederholt und öffentlich Flüchtlinge „ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt“ und sich in Debatten und im Internet „mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert“.

Malsack-Winkemann sagte damals, sie habe die Aufgaben getrennt und nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag „sofort reagiert und davon Abstand genommen“. Das Gericht hatte ihre Versetzung in den Ruhestand abgelehnt mit Verweis auf die vom Grundgesetz garantiere Redefreiheit im Bundestag. Die Entscheidung vom vergangenen Oktober ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)