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Razzien in ganz DeutschlandSeehofer verbietet rechtsextreme Gruppe „Combat 18“

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Combat 18

Sichergestellte Waffen und ein Schild der Gruppe „Combat 18“ liegen im Oktober 2003 im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt (LKA).

Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe „Combat 18“ verboten. Das teilte der Sprecher des Ministeriums, Steve Alter, am Donnerstag mit. Die Polizei durchsuchte am Morgen mehrere Objekte in sechs Bundesländern: in Thüringen, Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Schwerpunkte der Aktion waren Thüringen und NRW. Stanley R., der als Rädelsführer und wichtige Figur in der Szene gilt, wurde den Angaben zufolge von der Polizei in Thüringen an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde.

In Thüringen wurden nach Angaben des dortigen Landeskriminalamts zwei Objekte durchsucht: eins im Raum Erfurt, eins im Raum Eisenach. In NRW wurde laut dortigem Innenministerium ein Objekt durchsucht.

„Mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt“

Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtet sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, „da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist“. Sie zählt nach ihrer Einschätzung bundesweit 20 Mitglieder.Die gewaltbereite rechtsextreme Organisation gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“ (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv.

Die Zahl „18“ ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Symbol der Gruppe, die sich auf einen „Rassenkrieg“ vorbereitet, ist der Drache. Neonazis, die sich „Combat 18“ zugehörig fühlen, tragen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift „C 18“. Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für das Motto der Gruppe: „Brüder schweigen - whatever it takes“. Gegen die Verbotsverfügung kann die Gruppe binnen eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

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Was ein Verbotsverfahren in den vergangenen Jahren erschwert hatte, ist das von „Combat 18“ propagierte Konzept des „führerlosen Widerstands“ weitgehend autonomer Zellen - auch wenn die Gruppen vernetzt und nach festgelegten gemeinsamen Richtlinien handeln. Geldquelle und Gelegenheit zum Kontakt sind Rechtsrock-Konzerte.Auf ihrer Rückfahrt von einem gemeinsamen Schießtraining in Tschechien im September 2017 wurden mutmaßliche Mitglieder einer Sektion von „Combat 18“ an der deutschen Grenze von der Spezialeinheit GSG 9 gestoppt. Die Bundespolizisten fanden Munition bei ihnen - der Fall landete schließlich vor Gericht.

Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit haben sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhalten, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird. Der CDU-Politiker war im vergangenen Juni auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe erschossen worden. Haupttatverdächtiger ist Stephan E., der den Behörden wegen seiner Neonazi-Vergangenheit bekannt war. „Combat 18“ hatte sich danach in einem von den Sicherheitsbehörden als echt eingestuften Video von E. distanziert.

Es wird erwartet, dass in den kommenden Monaten noch weitere Verbote ausgesprochen werden.Keine Mitgliedschaft in einer Gruppe ist für den rechtsterroristischen Attentäter von Halle bekannt. Er hatte im vergangenen Oktober zwei Menschen getötet, nachdem er vergeblich versucht hatte, gewaltsam in eine voll besetzte Synagoge einzudringen.

Die Grünen-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hatte im August eine neue Militanz der rechtsextremistischen Szene konstatiert und festgestellt, Angehörige von „Combat 18“ träten immer offensiver auf. (dpa)