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Sterbehilfe im AuslandRegelungen in anderen Ländern

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Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital und ein Glas Wasser stehen in einem Zimmer von Dignitas in Zürich.

Berlin/dpa – Aktive Sterbehilfe - die Tötung auf Verlangen - ist in den meisten Ländern verboten. Innerhalb der Europäischen Union ist sie nur in den Niederlanden, Luxemburg und Belgien ausdrücklich erlaubt. Einige Regelungen im Überblick:

BELGIEN gilt in dieser Frage als Pionier, das 2002 vom Parlament verabschiedete Sterbehilfe-Gesetz als besonders liberal. Es erlaubt erwachsenen unheilbar kranken Patienten die Tötung auf Verlangen, sofern Ärzte ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Mitte Dezember vorigen Jahres verabschiedete der Senat einen Gesetzentwurf, der die Sterbehilfe auf todkranke Minderjährige ausdehnen soll. Die Eltern müssen zustimmen. Die regierenden Sozialisten wollen das Recht auf Sterbehilfe zudem auf Demenzkranke ausweiten.

In der SCHWEIZ ist Sterbehilfe zwar weithin gesellschaftlich akzeptiert, eine aktive Unterstützung - wie etwa Tötung auf Verlangen - ist aber auch dort streng verboten. Die Gesetze erlauben allerdings eine Freitodbegleitung, bei der sterbenskranken Menschen auf Wunsch tödliche Mittel zur Verfügung gestellt und sie über deren Verwendung beraten werden. Bei der Einnahme dürfen Sterbebegleiter sowie Angehörige und Freunde zugegen sein. Die Sterbehilfe-Organisation Exit akzeptiert allein Antragsteller, die ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Offen für Sterbewillige aus aller Welt ist die Schweizer Organisation Dignitas.

Auch in den USA ist aktive Sterbehilfe generell verboten, der Freitod mit ärztlicher Hilfe aber in einigen Bundesstaaten erlaubt. Oregon ermöglichte 1994 nach einer Volksabstimmung als erster US-Staat die ärztliche Sterbehilfe für unheilbar Kranke. 1997 wurde das Gesetz in einer zweiten Abstimmung erneut angenommen. Zwei Ärzte müssen bescheinigen, dass der Kranke voraussichtlich nur noch weniger als sechs Monate zu leben hat. Der Betroffene muss volljährig sein und seinen Sterbewunsch mehrfach mündlich wie schriftlich äußern. 2006 wies das Oberste Gericht einen Vorstoß der US-Regierung zur Abschaffung des „Death with Dignity Act“ zurück.