Der übergroße Bundestag ist seit Jahren ein Ärgernis, das immer größer wird. Vor allem eine Partei profitiert von dem Missstand.
Teuer und ineffizientXXL-Bundestag muss dringend schrumpfen
Der übergroße Bundestag ist seit Jahren ein Ärgernis, das von Bundestagswahl zu Bundestagswahl auch noch größer wird. Ein derart aufgeblähtes Parlament mit seinen vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Büros, den Fahrdiensten und natürlich den Abgeordneten selbst kostspielig für die Steuerzahlenden. Zudem büßt ein XXL-Bundestag auch an Effizienz ein. Es gibt also viele gute Gründe, die aktuelle Zahl von 736 Abgeordneten wieder auf das vorgesehene Maß von 598 zu bringen.
Für den Bundestag gilt, was der Volksmund über den Teich und die Frösche sagt, die man besser nicht fragen sollte, wenn der Tümpel trockengelegt werden muss. Seit Jahren streiten die Fraktionen über die richtige Wahlrechtsänderung. Es gab eine Reihe von tauglichen Kompromissvorschlägen.
Am Ende scheiterte die Reform an der CSU, die nicht bereit ist, auf Direktmandate zu verzichten und auch eine Verkleinerung der Wahlkreise ablehnt. Eine Reform des Wahlrechts ist unausweichlich. Durch die Veränderung der Parteienlandschaft mit immer mehr kleineren und mittleren Parteien, die in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands unterschiedlich stark sind, funktioniert das personalisierte Verhältniswahlsystem nicht mehr so, wie es zu Gründungszeiten der Republik gedacht war.
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Nun hat die Ampelregierung einen Vorschlag vorgelegt, der das Verhältniswahlrecht radikal umsetzt. Es ist nicht überraschend, dass dieses Konzept von der Ampelregierung kommt: Grüne und Liberale müssen dadurch auf nichts verzichten. Die Einbußen an Direktmandaten für die SPD bleiben überschaubar. Nach dem Vorschlag der Ampel träfe es vor allem CDU und CSU-Kandidatinnen und Kandidaten, die trotz Gewinn ihres Wahlkreises nicht in den Bundestag einziehen könnten.
Der Ampelvorschlag ist dennoch gerecht: Alle Parteien wären - wie dies auch aktuell der Fall ist - im Bundestag mit dem Anteil ihrer Zweitstimmen vertreten. Nur alle Überhang- und Ausgleichmandate fielen weg. Es wäre besser gewesen, wenn sich Regierungs- und Oppositionsparteien im Bundestag schon viel früher auf einen gemeinsamen Vorschlag hätten einigen können. Für die Akzeptanz der Demokratie ist es wichtig, dass das Wahlrecht von einer sehr breiten Mehrheit als gerechtes System erachtet wird. Nun wird das neue Wahlgesetz sicher vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Die Abgeordneten sind nie gut beraten, wenn sie ein politisches Problem nicht selbst lösen können und ihre Gesetze sehenden Auges so gestalten, dass sie vor dem Verfassungsgericht landen. Im Fall der Wahlrechtsreform ist dieser Weg allerdings der einzige, der aus der Sackgasse herausführt. Es wäre allerdings zwingend notwendig, dass Karlsruhe deutlich vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2025 das Urteil fällen. Die Parteien müssen ausreichend Zeit haben, sich auf ein neues Wahlrecht einzustellen.