Abgelehnte Asylbewerber lassen sich auf Kosten der Allgemeinheit ärztlich behandeln und die „Zähne neu machen“? - daran stößt sich CDU-Chef Friedrich Merz. Welche Ansprüche Migranten wirklich haben, klärt dieser Faktencheck.
Zähne auf Kosten des Steuerzahlers?Merz' Aussage über Geflüchtete im Faktencheck
Was ist dran an den Aussagen von Friedrich Merz?
In der Debatte über den starken Zuzug von Flüchtlingen sorgt der CDU-Chef mit einer Aussage zu abgelehnten Asylbewerbern für Wirbel: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebenan kriegen keine Termine“, erklärte Merz im „Welt-Talk“ des gleichnamigen Fernsehsenders. Welche Ansprüche auf ärztliche Behandlung haben Migranten eigentlich? Ein Faktencheck.
Behauptung
„Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300 000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen“, sagt Merz dem Fernsehsender „Welt“.
Bewertung
Teilweise falsch.
Fakten
Ende vergangenen Jahres waren laut Ausländerzentralregister 304.308 Ausländer ausreisepflichtig, davon hatten 248.145 eine Duldung. Den Anspruch auf ihre gesundheitliche Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz, das nach Angaben des GKV-Spitzenverbands analog auch für geduldete Migranten gilt. Danach haben sie während der ersten 18 Monate ihres Aufenthalts nur einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung, sie sind in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert. Sie können aber einen Arzt bei akuter Erkrankung und bei Schmerzen besuchen.
Zahnersatz - wie von Merz indirekt angesprochen - gibt es nur, wenn es im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist, heißt es in Paragraf 4 des Gesetzes.
Die Zuständigkeit liege dabei bei den Ländern, erklärt der GKV-Spitzenverband. Innerhalb der ersten 18 Monate geben die jeweiligen Sozialämter für die ärztliche Versorgung in der Regel spezielle Behandlungsscheine für Geflüchtete aus.
Nach den 18 Monaten werden Asylbewerber und geduldete Menschen von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut - so steht es in Paragraf 264 des Sozialgesetzbuchs. Dann erhalten sie auch eine elektronische Gesundheitskarte. Die Leistungen sind dann ähnlich zu denen der gesetzlich versicherten Menschen. Die Kassen bezahlen allerdings in der Regel keine Brücken oder Kronen komplett, sondern übernehmen 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Der Rest muss zugezahlt werden oder wird von einer privaten Zusatzversicherung getragen. (dpa)