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Adieu, rosa und grauer Lappen!Fristen für Führerschein-Umtausch: Was Sie wissen müssen

Lesezeit 5 Minuten
Lappen adé - scheiden tut weh? Nein, denn erstens bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, zweitens bekommen Sie ein schönes neues Dokument und drittens können Sie Ihr altes auch noch behalten.

Lappen adé - scheiden tut weh? Nein, denn erstens bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, zweitens bekommen Sie ein schönes neues Dokument und drittens können Sie Ihr altes auch noch behalten.

Der Führerschein-Umtausch ist weiter im Gange. Bis Anfang 2025 müssen viele alte Dokumente ersetzt werden. Wer ist als Nächstes betroffen? Welche Fristen gelten und wie der Wechsel einfach klappt.

Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann aufgepasst, denn abhängig vom Geburtsjahr könnte am 19. Januar 2025 eine wichtige Frist für Sie ablaufen. 

Bis dahin müssen bestimmte alte Führerscheindokumente für Auto und Motorrad umgetauscht worden sein, wie der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC informieren. Um welche Führerscheine geht es genau?

Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden - und zwar verpflichtend. Das erfolgt seit einigen Jahren in Wellen. Der Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU in ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat umgetauscht worden sein.

Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente. Daher sind auch ältere Führerscheine in Scheckkartenformat betroffen. Dabei ist zu unterscheiden:

Der Führerschein wurde vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt

Darunter fallen alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Hier ist bei den Fristen das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.

Aktuell müssen alle, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und ein vor 1999 ausgestelltes Dokument haben, bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben.

Wer zwischen 1953 bis einschließlich 1970 geboren wurde, hat entsprechende gestaffelte Fristen bereits verpasst und sollte den Umtausch schnellstmöglich nachholen. Denn wer ohne gültiges Führerscheindokument unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber erhalten - dazu später mehr.

Der Führerschein wurde ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt

Bei den sogenannten alten Kartenführerscheinen ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist allerdings erst Anfang 2026.

Die kommenden Fristen für diese Dokumente im Detail (sortiert nach Ausstellungsjahr):

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 20262002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 20272005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 20282008: Umtausch bis 19. Januar 20292009: Umtausch bis 19. Januar 20302010: Umtausch bis 19. Januar 20312011: Umtausch bis 19. Januar 20322012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Für beide Arten von Dokumenten gilt

Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. 

Ganz wichtig: Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung verbunden.

Wie erwähnt, drohen allerdings zehn Euro Verwarnung, wenn man ohne gültiges Dokument fährt. Und: Im Ausland kann es laut ADAC zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein fährt. Speziell bei der Anmietung eines Mietwagens könne es problematisch werden. Tipps sind daher:

Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.Online-Rechner nutzen: Um noch mal exakt zu schauen, wann das eigene Dokument getauscht werden musste oder noch muss, kann man auch Online-Rechner nutzen, wie sie etwa Autoclubs oder Prüfgesellschaften online zur Verfügung stellen.

Wie und wo tausche ich den Führerschein um?

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte. Erforderlich für den Umtausch sind:

Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)alter Führerschein im OriginalIm Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.Rund 25 Euro an Gebühren fallen an. Etwaige Versandgebühren für die Zustellung können noch dazukommen.

Auf die Fahrerlaubnisklassen achten

Beim Erhalt des Dokuments gilt es, zu prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen des alten Rechts richtig auf das neue System übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt.

Dabei gilt ein Bestandsschutz. So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren, als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die beispielsweise Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.

1999 wurden die alten Klassen durch ein neues Buchstabensystem der EU ersetzt und vereinheitlicht. Später erfolgten dann Modifizierungen des Klassenzuschnitts, etwa bei den Motorradklassen. Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Klassen, so der ADAC, der auch eine Beispieltabelle im Netz bereitstellt. Auch über die genauen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen gibt es online Tabellen, etwa vom Bundesjustizministerium.

Neu ist: Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig - das ist auf dem Dokument vermerkt. Sie müssen wie Personalausweise oder Reisepässe regelmäßig erneuert werden. Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt dies schon. Sie entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht umgetauscht werden.

Lappen als Souvenir behalten

Sie sind mit Ihrem alten rosa Lappen betrunken in den Dorfteich geplumpst oder amüsieren sich mittlerweile über Ihre Jennifer-Aniston-Frisur auf dem Foto von 1997? Kein Problem. Wer möchte, kann sein bisheriges Dokument nach dem Umtausch als Erinnerung auch wieder mit nach Hause nehmen – es wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht. (dpa)