Silvester birgt nicht nur Feierlaune, sondern auch Gefahren. Schon Stunden vor dem Jahreswechsel fliegen Feuerwerkskörper durch die Luft. Wie Sie Ihr Zuhause vor Bränden und Schäden schützen können.
Silvester-KnallerFunken, Feuer: So sichern Sie Ihr Zuhause vor Böllern
Es ist schnell passiert: Ein Böller fliegt durchs Fenster, ein Feuerwerk wird drinnen gezündet – und schon gibt es Chaos. Jedes Jahr gibt es Schäden an Wohnungen und Häusern, weil Feuerwerkskörper außer Kontrolle geraten. Hier sind fünf Tipps, wie Sie Brandgefahren durch Böller vorbeugen können.
1. Fenster und Türen
Damit Feuerwerkskörper nicht ins Haus gelangen und dort Schäden anrichten können, sollten Fenster in der Silvesternacht geschlossen bleiben. Dazu rät der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Das Gleiche gilt für Dachluken, Balkon- und Terrassentüren.
2. Balkone und Terrassen
Stehen noch die Sommer-Möbel draußen? Dann sollten Sie diese wegräumen. Das gilt auch für andere brennbaren Gegenstände wie Papier, Kissen oder Dekorationen.
3. Garten und Umgebung
Um das Haus herum kann man noch mehr präventiv tun: Feuerholz, Mülltonnen und andere leicht entzündliche Materialien gehören in der Silvesternacht weit weg vom Haus. Am besten verschwinden die Gegenstände schon vor Einbruch der Dunkelheit. Denn häufig zischen in der Silvesternacht schon Stunden vor Mitternacht die ersten Feuerwerkskörper durch die Luft.
4. Dach und Regenrinnen
Nehmen Sie sich auch rechtzeitig das Dach und die Regenrinnen vor. Entfernen Sie daraus trockenes Laub, Zweige und andere brennbaren Materialien, die dort liegen geblieben sind.
5. Wenn es doch zu Schäden kommt
Es ist sinnvoll, sich auf den schlimmsten Fall vorzubereiten. Eine Löschdecke und einen Feuerlöscher sollte man ohnehin immer zu Hause haben, rät der Eigentümerverband - an Silvester beides möglichst griffbereit.
Sollten Feuerwerkskörper Schäden am Dach oder der Fassade verursachen, übernimmt diese die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden am Hausrat kommt laut Eigentümerverband die Hausratversicherung auf. Kann der Verursacher vermittelt werden, müsse dieser den Schaden bezahlen - beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung. (dpa)