Einige Anbieter von Kreditkarten locken mit vermeintlich attraktiven Konditionen. Doch für lau gibt es sie in der Regel nicht. Manchmal sind es versteckte Kosten, die gehörig zu Buche schlagen können.
Revolving CreditKreditkarte: Vorsicht vor teurer Teilzahlungs-Falle

Bei Revolving Credit werden nicht die gesamten geschuldeten Beträge vom Konto abgebucht, sondern nur geringe Teilbeträge. Auf die offenen Schulden werden dann hohe Zinszahlungen fällig.
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Im Ausland Geld abheben, bezahlen oder einen Mietwagen reservieren: Für all diese Dinge kann eine Kreditkarte nützlich sein. Bei einigen Anbietern kann man so eine Zahlungskarte vermeintlich kostenlos bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW rät aber, bei solchen Werbeversprechen genau hinzuschauen. Denn bei den Gesamtkosten einer Kreditkarte spielen nicht nur der jährliche Grundpreis und die Gebühr für das Geldabheben eine Rolle.
Manche Herausgeber von Kreditkarten bieten nämlich den sogenannten Revolving Credit, eine Art Teilzahlungsfunktion an. Mit dieser Option werden Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der nächsten Kreditkartenabrechnung nicht die gesamten geschuldeten Beträge vom Konto abgebucht, sondern nur geringe Teilbeträge.
Zinssätze bei Teilzahlung sind oft enorm hoch
Auf die offenen Schulden werden dann regelmäßig hohe Zinszahlungen von teilweise rund 20 Prozent fällig. Erkennbar wird das den Verbraucherschützern zufolge an Formulierungen wie „Rückzahlung in Raten“. Das kann zu hohen Zusatzkosten führen.
Bei vielen Anbietern ist diese Teilzahlung bereits voreingestellt. Wer sich für eine Kreditkarte entscheidet, sollte also darauf achten, dass diese Funktion kostenfrei ausgeschaltet werden kann und das spätestens vor dem ersten Einsatz der Kreditkarte auch tun. Meist geht das eigenhändig im Onlinebanking oder der zugehörigen App. Ansonsten hilft die Nachfrage beim Anbieter.
Wer das nicht tut oder nicht tun kann, kann die Extrakosten nur vermeiden, indem die offenen Beträge der Kreditkarte pünktlich monatlich per Überweisung ausgeglichen werden. (dpa)