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Unerwünschte WerbungReklame-Regeln: Wann Unternehmen Kontakt aufnehmen dürfen

Lesezeit 2 Minuten
Ungewollte Kontaktaufnahme: Werbung per Telefon oder E-Mail ist ohne Zustimmung meist unzulässig.

Ungewollte Kontaktaufnahme: Werbung per Telefon oder E-Mail ist ohne Zustimmung meist unzulässig.

Haustürbesuche, nervige Anrufe, volle Briefkästen: Werbung ist allgegenwärtig - und doch dürfen Firmen nicht alles. Wie sich Betroffene gegen ungewollte Werbung wehren.

Werbeanrufe hier, Haustürbesuche da: Reklame kann ganz schön nervig sein. Aber in welcher Form dürfen Unternehmen überhaupt Kontakt aufnehmen - und wo liegen die Grenzen? 

„Welche Form der Kontaktaufnahme erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab“, sagt Annalena Marx von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Unter anderem von der Frage, ob zwischen Verbraucher und Unternehmen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder nicht. 

Tut sie das, können Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden laut Marx ähnliche Produkte oder Dienstleistungen per E-Mail anbieten. Voraussetzung ist, dass die Werbung in Zusammenhang mit dem vorherigen Kauf steht, Kundin oder Kunde die Mail-Adresse angegeben und dem Erhalt der Werbung nicht widersprochen hat. Besteht keine Geschäftsbeziehung, bedarf es zur Kontaktaufnahme per Mail einer Einwilligung des Empfängers.

Gleiches gilt Marx zufolge für die Telefonwerbung - und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder nicht. Hier ist die Kontaktaufnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht zulässig.

Brief- und Haustürwerbung weitgehend unreglementiert

„Briefwerbung ist die am wenigsten reglementierte Form, solange sie nicht belästigend wirkt“, sagt Marx. Eine vorherige ausdrückliche Zustimmung ist hier ebenso wenig notwendig wie bei Hausbesuchen. Wer an der Haustüre ein Geschäft abschließt, das er später bereut - etwa einen Telekommunikations- oder Energielieferungsvertrag -, kann lediglich von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Tipps gegen ungewollte Werbung

Aber was tun, wenn sich manche Unternehmen nicht an die Spielregeln halten? Lässt sich gegen ungewollte Werbung etwas tun? Diese Tipps geben Verbraucherschützer:

1. Geben Sie grundsätzlich möglichst wenige Daten von sich preis. Gerade Gewinnspiele und ähnliche Aktionen dienen oft nur der Datensammlung. Stimmen Sie zudem keiner Kontaktaufnahme zu Werbezwecken zu.

2. Lassen Sie sich am Telefon und der Haustüre gar nicht erst auf Gespräche ein. Das schützt vor untergeschobenen Verträgen genauso wie vor einer erneuten Kontaktaufnahme.

3. Versehen Sie Ihren Briefkasten mit einem „Keine Werbung“-Schild. Weil das aber nur vor Wurfsendungen und nicht vor persönlich adressierter Werbung schützt, sollten Sie sich zusätzlich auf die sogenannte Robinson-Liste setzen lassen, womit Sie vom Verteiler zahlreicher Werbeunternehmen verschwinden. Hilft auch das nicht, können Sie einzelnen Werbefirmen schriftlich untersagen, Ihnen Werbematerial zuzusenden. (dpa)