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Von Farben und ZahlenSo lesen Sie die HU-Plakette – und vermeiden Strafen

Lesezeit 3 Minuten
Unter anderem die Farbe der Prüfplakette gibt an, wann die nächste HU fällig ist.

Unter anderem die Farbe der Prüfplakette gibt an, wann die nächste HU fällig ist.

Wann sie zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) müssen, steht im Fahrzeugschein, Sie können es aber auch an der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen erkennen. Die Farben wechseln: Welche haben Sie?

Wer jetzt immer noch mit einer grünen HU-Plakette am hinteren Kennzeichen fährt, hat die Frist zum Pflichttermin zur Hauptuntersuchung (HU) des Autos auf jeden Fall überschritten. Denn Grün weist auf eine fällige Prüfung an einem zurückliegenden Termin im Jahr 2024 hin, informiert der Tüv Thüringen.

Diese sechs Farben wechseln sich über die Jahre ab

Wer zu einem Zeitpunkt im Verlauf des Jahres 2025 zur HU muss, trägt eine Plakette in Orange am Nummernschild. Dann folgen Blau (2026), Gelb (2027), Braun (2028) und Rosa (2029). 

Es werden für die Plakette insgesamt nur sechs Farben genutzt, die sich über die Jahre abwechseln. So wird der Prüftermin 2030 wieder mit Grün angezeigt - und einer im Jahr 2031 wieder in Orange.

Die Plakette wie eine Uhr lesen

Die Jahreszahl der Fälligkeit findet sich auch immer als zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette - „25“ als Beispiel steht für „2025“. Durch zusätzliche Balken und gegen den Uhrzeigersinn angeordnete Zahlen von „1“ bis „12“ lässt sich die Plakette ähnlich wie ein Uhrenziffernblatt lesen.

Sie ist stets so aufgeklebt, dass auf der 12-Uhr-Position eine Zahl für den Monat der Fälligkeit oben steht. Eine „9“ etwa weist auf den neunten Monat - September - hin. Damit die Plaketten bei Kontrollen auch aus gewisser Distanz erkennbar sind, gibt es zwei schwarze Felder, die fest auf der Ziffer „12“ einen Balken bilden.

Dadurch ergibt sich folgender Effekt: Weil der jeweilige Prüfungsmonat oben auf 12-Uhr steht, ändert sich durch die dafür jeweils nötige Drehung die Stellung des Balkens. Dieser gibt dann wie ein Stundenzeiger einer Uhr den fälligen Monat an. Für unser Beispiel: Ist die „9“ oben, wurde die Plakette so gedreht, dass der Balken auf der 9-Uhr-Position steht - im September (9. Monat) ist also die HU fällig.

Gerissene Fristen können Bußgelder und Punkte bringen

Wer sich nicht an die Fristen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Verwarngeldern ab 15 Euro rechnen, wenn der Termin zum Zeitpunkt einer Verkehrskontrolle um mehr als zwei Monate überzogen wurde. 

Bei vier bis acht Monaten werden 25 Euro daraus und bei mehr als acht Monaten sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

Allerdings kann bereits am ersten Tag der Überziehung durch Ordnungsämter oder Polizei ein Mängelschein ausgestellt werden. Dadurch habe der Halter „zusätzliche und unnötige Laufereien“, um den Mangel abzumelden, so der Tüv Thüringen. 

Auch die Kosten der HU können sich erhöhen

Bringt man das Auto zu spät zu einer der Prüforganisation, müsse man dort keine Angst vor einem Bußgeld haben, so der ADAC auf seiner Internetseite. Allerdings ist ab zwei Monaten Überzug auch eine vertiefende Untersuchung beim Auto vorgeschrieben. Diese Ergänzungsuntersuchung erhöht die Kosten der HU um 20 Prozent, so der Tüv Thüringen.

Daher organisiert man sich am besten immer einen Prüftermin im Monat der Fälligkeit der HU, so der Rat. In der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) ist der nächste HU-Termin übrigens ebenfalls vermerkt.

Wichtig: Der Zeitpunkt der bestandenen HU-Vorstellung ist relevant für die frischen zwei Jahre „Tüv“ - eine Rückdatierung auf den verstrichenen Termin findet nicht statt. Allerdings bekommen Überpünktliche auch keinen Bonus. Wer etwa vor Verstreichen der Frist vorstellig wird, etwa um ein Auto mit frischer Plakette zu verkaufen, bekommt die Neue ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. (dpa)