Die 2023 überarbeitete EU-Ökodesign-Verordnung tritt nach und nach in Kraft. Bei Smartphones war das schon bei der Vereinheitlichung hin zu USB-C-Ladekabeln spürbar. Jetzt folgt der nächste Schritt.
EU-RichtlinieUpdate-Pflicht und Ökodesign-Label für Smartphones kommen

Neue Regeln für mehr Nachhaltigkeit: Ab dem 20. Juni 2025 gelten längere Update- und Ersatzteilfristen für Mobilgeräte.
Copyright: Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn
Der 20. Juni 2025 ist ein wichtiger Stichtag für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Smartphone- und Tablet-Modelle, die von diesem Tag an neu auf den europäischen Markt kommen, müssen Hersteller mindestens fünf Jahre lang kostenlos Betriebssystem- und Sicherheitsupdates liefern. Und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem das Produkt wieder vom Markt genommen wurde, erklärt die Stiftung Warentest.
Unterm Strich bedeutet das langlebigere Mobilgeräte und mehr Nachhaltigkeit. Diese soll auch durch eine zweite neue Regelungskomponente gestärkt werden: Ersatzteile wie Batterie, Kamera oder Anschlüsse müssen laut Verordnung für mindestens sieben Jahre verfügbar sein - ebenfalls gerechnet ab Marktstopp.
Fünf Jahre Updates - und sieben Jahre Ersatzteile
In den ersten fünf Jahren müssen die Ersatzteile binnen fünf Arbeitstagen lieferbar sein, in den zwei Jahren darauf innerhalb von zehn Arbeitstagen. Anbieter müssen den Warentestern zufolge zudem Ersatzteilpreislisten und Reparaturanleitungen bereithalten.
Über die Reparierbarkeit müssen die Hersteller in den dem Gerät beigelegten technischen Unterlagen laut Verordnung ebenso informieren wie über dessen Energieeffizienz, Akkulaufzeit oder auch Batterielebensdauer. Praktisch wird das mit Hilfe des schon von vielen anderen Gerätekategorien vom Fernseher bis zur Waschmaschine bekannten EU-Energie-Labels umgesetzt.
Energie-Label informiert auch über Reparierbarkeit & Co
Auf dem Label ist oben die Energieeffizienz-Skala abgebildet, darunter sind die weiteren Ökodesign-Informationen zu sehen - ergänzt um einen QR-Code, der zu detaillierten Produktinformationen in der EPREL-Datenbank der EU-Kommission führt. Dort sind neben dem Label allgemeine Informationen, das Datenblatt, die Verfügbarkeit und der Lieferantenkontakt hinterlegt.
In der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) müssen dann künftig auch alle Smartphones und Tablets registriert werden, die vom Stichtag an neu auf den europäischen Markt kommen. (dpa)