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Neue EU-Richtlinie in KraftDiese Alttextilien dürfen weiterhin in den Restmüll

Lesezeit 2 Minuten
Eine Person steckt ein blaues Kleidungsstück in eine Tüte.

Aussortierte Kleidung und Stoffe dürfen nicht mehr in den Restmüll.

Seit Jahresbeginn dürfen aussortierte Kleidung und Stoffe nicht mehr im Restmüll landen. Jedoch ist der Wurf in den Altkleidercontainer nicht immer sinnvoll.

Eine neue EU-Richtlinie ist seit dem 1. Januar gültig, wonach alte Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Das gilt für aussortierte Kleidung genauso wie für Handtücher, Bettwäsche und Vorhänge. Stattdessen sollen die Stoffe etwa in Altkleidercontainern gesammelt werden, zur besseren Wiederverwertung.

Theoretisch gilt das auch für kaputte Stücke, die man nicht mehr tragen kann, die aber noch so aufbereitet werden können, dass sie als Faser verwendbar sind. In der Praxis gestaltet sich das allerdings noch schwierig, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. Denn es gebe nicht genügend Unternehmen, die diese Aufbereitung vornehmen. So würden kaputte Textilien nach der Sortierung womöglich doch verbrannt - wie der Restmüll. Heldt rechnet damit, dass die notwendigen Strukturen in ein paar Jahren aufgebaut sein werden.

Verschmutzte oder kaputte Kleidung vorerst in den Müll

Vorerst ändert sich für Verbraucher daher nichts, schreibt die Verbraucherzentrale NRW online. Gut erhaltene Textilien gehören in die Sammelcontainer, vorher sollte man sie waschen.

Ist eine starke Verschmutzung der Grund für die Entsorgung, muss man das Teil aber nicht reinigen - und es darf in den Restmüll, so Philip Heldt. Ebenso dürfen verschlissene Textilien nach wie vor in die schwarze Tonne.

Was passiert, wenn Kleidung im Restmüll landet?

Landet doch mal ein gut erhaltenes Teil im Restmüll, ist das Heldt zufolge juristisch gesehen zwar ein Fehlwurf, aber nicht weiter dramatisch. Denn anders als etwa Plastik im Biomüll kontaminiert das Textil den Müll nicht, verhindert also kein vorgesehenes Recycling. Ob die Kommune ein Bußgeld dafür erhebt, kann man in der jeweiligen Abfall- oder Entsorgungssatzung der Kommune nachlesen. Geplante Kontrollen sind der Verbraucherzentrale NRW aber nicht bekannt, so Heldt. (dpa)