Mädchen verbrühtAirline haftet für umgekippten heißen Kaffee
Luxemburg – Flugreisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaften müssten haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-532/18). Dabei sei es nicht nötig, dass eingetretene Unfälle mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhingen.
Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt, weil während eines Fluges von Mallorca nach Wien ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter heißer Kaffee aus ungeklärten Gründen umkippte. Sie erlitt dabei Verbrühungen.
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Die mittlerweile insolvente Fluggesellschaft Niki hatte argumentiert, dass kein Unfall vorliege, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde. Sie könne nicht haftbar gemacht werden, weil das Ereignis nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko beruhe. Die obersten EU-Richter folgten dieser Sichtweise nicht. (dpa)