Angebracht oder übertrieben?Kitas führen Bußgeld ein, wenn Eltern zu spät abholen
Jetzt aber schnell! Viele Eltern kennen den Zeitdruck, wenn das Kind zu einer bestimmten Uhrzeit aus der Kita abgeholt werden muss. Wenn dann bei der Arbeit oder im Alltag etwas dazwischen kommt, kann es auch mal knapp werden – oder man schafft es einfach nicht mehr pünktlich.
10 Euro pro angefangene Viertelstunde
Eine Kita im hessischen Taunusstein hat jetzt auf das ständige Zuspätkommen reagiert und will bald ein Bußgeld für Eltern erheben, die ihre Kinder zu spät abholen. Zehn Euro pro angefangene Viertelstunde müssen die Mütter oder Väter dann zahlen, die ihre Kinder nicht rechtzeitig mitnehmen. Das gilt allerdings nur für die Elten, die zum wiederholten Male verspätet sind. Auch andere Kitas im Land haben schon eigene Regelungen und „Strafgebühren“ eingeführt, um Eltern dazu zu bringen, ihre Kinder rechtzeitig zu holen.
Darf die Kita so etwas überhaupt? Rechtlich ist es erlaubt, dass Kitas in so einem Fall ein Bußgeld erheben, da die Eltern gegen den Betreuungsvertrag verstoßen, wenn sie ihr Kind nicht rechtzeitig abholen. Und dadurch für den Träger Mehrkosten für die Betreuung anfallen.
Jeden Tag Überstunden für die Erzieher
Auf der einen Seite ist es verständlich, dass das Kita-Personal nicht täglich Überstunden machen kann und will, weil sich die Schließzeiten nach hinten verschieben. Auf der anderen Seite ist es für Eltern im Alltag auch nicht immer leicht, auf den Punkt irgendwo zu erscheinen.
(iwo)
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