Kettenbrief warnt vor zuviel CO2Droht Kindern unter der Schutzmaske eine Atemlähmung?
Köln – In einigen sozialen Netzwerken kursiert derzeit ein Kettenbrief, der Eltern davor warnt, ihren Kindern Atemschutzmasken anzuziehen. In der Nachricht steht diese Warnung: „Bitte zieht euren Kindern unter 6 Jahren keine Masken auf. Sie können den CO2-Ausstoß nicht kontrollieren. Sie merken nicht, wenn sie zu wenig Luft bekommen. Das CO2 sammelt sich darunter, und ihre kleine Lunge atmet alles wieder ein, was zu Atemlähmung führt.“ Viele Eltern sind verunsichert und fragen sich, was sie nun tun sollen. Ist die Angst berechtigt, dass Kinder unter den Masken zu viel CO2 einatmen könnten?
Masken aus Stoff sind bedenkenlos
„Nein, das ist Unfug“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Edwin Ackermann aus Toenisvorst, der auch Sprecher für den Bereich Nordrhein des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BKJV) ist. Er erklärt: „CO2 ist ein Gas, das durch den Stoff der Masken nach draußen entweicht.“ Selbstgenähte Masken aus Stoff könnten bedenkenlos verwendet werden, das Kind bekomme ausreichend Luft zum Atmen. Von fest sitzenden FFP2- und FFP3-Masken rät Ackermann allerdings ab: „Mit einer solchen Maske, die vielleicht auch noch eng ansitzt, atmet ein Kleinkind angestrengt. Diese Masken sind aber auch für medizinisches Personal vorgesehen. Der Normalbürger trägt eine Stoffmaske.“ Die sollten zwar auch eng anliegen, aber immer nur so eng, dass man noch gut Luft bekomme. „Das Tragen ist auch Gewohnheitssache“, sagt Ackermann.
Auch der Kölner Kinderarzt Dr. Guido Kuhmann bestätigt, dass das CO2 als Gas durch den Stoff nach außen entweiche und Eltern sich keine Sorgen machen müssten. "Nur wenn die Maske komplett dicht wäre, hätte man irgendwann ein Problem mit dem abgeatmeten CO2. Man muss sich einfach an das Tragen gewöhnen, das ist ja nicht besonders angenehm."
Atemmasken erst für Kinder ab sechs Jahren geeignet
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) e.V und der BKJV empfehlen Atemmasken frühestens für Kinder ab sechs Jahren. Ackermann: „Für kleinere Kinder machen die Masken tragetechnisch wenig Sinn.“ In einer Stellungnahme des BVKJ zur Maskenpflicht für Kinder heißt es: „Kleinkinder bzw. auch jüngere Kindergartenkinder tolerieren eine Maske im Gesicht in der Regel nicht oder nur spielerisch vorübergehend, ein korrektes und zielgerichtetes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zur Verhinderung der Ansteckung anderer ist nicht zu erwarten. Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
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Masken nicht dauerhaft am Kopf fixieren
Auch auf die Frage nach einer möglichen CO2-Anhäufung unter der Maske geht die Stellungnahme ein: „Bei gesunden, wachen Kindern geht von einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) keine Gefahr der Anschoppung von CO2 aus, wenn die MNB nicht als Knebel verwandt wird. MNB dürfen nicht bei Säuglingen oder Kindern eingesetzt werden, die nicht in der Lage sind, die MNB jederzeit zu entfernen. Entsprechend dürfen MNB nicht dauerhaft fixiert am Kopf angebracht werden. Zudem dürfen MNB nicht bei schlafenden Kindern eingesetzt werden.“