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Anschreien, Handy durchsuchenDiese sieben Dinge dürfen Lehrer nicht!

Lesezeit 7 Minuten
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Welche Rechte haben Schüler? Und wie weit dürfen Lehrer gehen? 

„Voll unfair, Mama, der Lehrer hat heut mal wieder...!“ Klagen und Geschichten über das Verhalten von Lehrern hören Eltern von ihren Kindern andauernd. Häufig können sie nur schwer einschätzen, ob es sich bei den berichteten „Vorfällen“ nur um das tägliche Schüler-Genöle, um harmlose Episoden oder doch das ernsthafte Fehlverhalten eines Lehrers handelt.

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Das Buch „Was Lehrer nicht dürfen“ (Dallan Sam/Fernando Rode/Rolf Tarneden, Ullstein Verlag, 2016) gibt nun Klarheit: In kurzen, leicht verständlichen Kapiteln werden 50 Schülerfragen beantwortet, mit konkreten Beispielen ausgeführt und den zugehörigen Paragraphen belegt. Wir zeigen eine Auswahl der original Fragen und Antworten aus dem Buch:

Darf ein Lehrer mich im Klassenraum einschließen?

„Beispiel: Ein Schüler schreit im Unterricht laut herum. Der Lehrer bittet ihn, ruhig zu sein. Der Schüler schreit weiter. Dann ist die Stunde zu Ende. Der Schüler schreit immer noch. Der Lehrer lässt den Schüler allein im Klassenraum zurück und schließt die Tür. Der Schüler versucht, die Tür zu öffnen, was der Lehrer verhindert.

Aber dieses Einsperren in einen Raum ist unzulässig. Nach dem Schulrecht kann ein Schüler zum Beispiel vom Unterricht ausgeschlossen werden oder einen Tadel bekommen. Ein Einsperren des Schülers ist jedoch nicht vorgesehen.

Als einfache Regel lässt sich hier aufstellen: Der Lehrer hat hier nicht mehr Rechte als die Eltern. Nach § 1631 BGB haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Darunter wird auch verstanden, dass Eltern ihre Kinder nicht einsperren dürfen.

Ein Lehrer darf also ein Kind nicht in einen Klassenraum sperren. Tut er es dennoch, muss er mit Konsequenzen rechnen. Denn wer einen Menschen einsperrt, begeht eine Freiheitsberaubung. Diese ist strafbar nach § 239 StGB. Wenn der Schüler dann Strafanzeige erstattet, muss der Lehrer mit einem Strafverfahren rechnen. Dem Lehrer droht dann eine Strafe von bis zu fünf Jahren."

Darf ein Lehrer mich anschreien?

„Schüler haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind verboten.

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Geschrieben haben das Buch die Schüler Dallan Sam und Fernando Rode, zusammen mit Rechtsanwalt Rolf Tarneden.

Dazu ein Beispiel: In einer Klasse ist es laut gegen Ende der Stunde. Robin wirft mit Papierkügelchen, Feline und Jessica kichern. Der Lehrer steht vor der Klasse und schreit: „Robin, Feline und Jessica: Ruhe jetzt! Was fällt euch ein?“ Robin, Feline und Jessica haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Wenn der Lehrer schreit, liegt darin keine Gewaltanwendung. Aber vielleicht eine seelische Verletzung?

Wenn in dem Schreien eine seelische Verletzung liegt, ist es dem Lehrer verboten. Hier kommt es auf alle Umstände an, zum Beispiel:• Wie laut hat der Lehrer geschrien?• Trägt der Schüler eine Mitschuld?• Hätte der Lehrer anders reagieren können?

Im vorliegenden Beispiel steht der Lehrer vor der Klasse und schreit, weil Robin, Jessica und Feline den Unterricht stören. Die Grenze des Erlaubten ist hier unserer Meinung nach noch nicht überschritten. Dennoch sollte der Lehrer überlegen, ob er die Schüler auch anders beruhigen kann.

Wenn der Lehrer jedoch zu Robin geht und ihm direkt ins Ohr schreit, so wäre das auf jeden Fall verboten. Denn das wäre sicher entwürdigend.“

Darf mein Lehrer mein Smartphone durchsuchen, nachdem er es einkassiert hat?

Nein, darf er nicht.

Dazu ein Beispiel: Ein Schüler telefoniert im Unterricht. Der Lehrer nimmt ihm daraufhin das Smartphone ab und setzt sich damit an sein Pult. Er gibt der Klasse eine Aufgabe zur Bearbeitung. Während die Schüler damit beschäftigt sind, „durchstöbert“ er das Gerät.

Der Lehrer darf das Smartphone aber nur an sich nehmen, damit im Unterricht Ruhe herrscht. Er darf es nicht „durchforsten“, weder nach Videos noch nach Dateien, Mailverläufen oder Chats. Dies darf der Lehrer auch dann nicht, wenn auf dem Smartphone unerlaubte Inhalte zu finden sind (beispielsweise Gewaltvideos oder Pornovideos bei Minderjährigen).

Hintergrund: Solche Daten sind private Daten des Schülers, die den Lehrer nichts angehen.

Die Durchsuchung (§ 102 StPO) und die Beschlagnahme (§ 98 StPO) von Schülerhandys ist allein der Polizei gestattet (§§ 98 und 105 StPO). Erforderlich dafür ist eine richterliche Anordnung. Nur bei Gefahr im Verzug darf die Polizei selbst tätig werden. Die Auswertung des Handys ist dann Sache der Staatsanwaltschaft (§ 110 StPO).“

Darf ein Lehrer mich streicheln oder meine Schulter mehrmals anfassen?

Nein, sicher nicht. Es kommt immer wieder vor, dass sich Schüler/Schülerinnen in Lehrer/Lehrerinnen verlieben. Jedes Jahr sorgen Skandale aus Schulen für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Vielfach geht es um sexuelle Kontakte zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern.

Wie verhält man sich dann am besten? Die Regel ist einfach: Lehrer sollten Nähe zu Schülern vermeiden. Verliebt sich ein Lehrer/eine Lehrerin in einen Schüler/eine Schülerin, dann sollten nähere Kontakte einfach unterlassen werden.

Kommt es zu sexuellen Handlungen mit Schülern unter 16 Jahren, droht dem Lehrer ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 182 StGB).

Auch andere Annäherungsversuche (zum Beispiel das Anfassen an der Schulter) sind nicht erlaubt. Sie können erhebliche dienstliche Konsequenzen für den Lehrer haben. Ein Schulterklopfen zur Motivation ist aber zulässig.“

Darf mir der Lehrer die Teilnahme am Klassenausflug verweigern?

„In aller Regel dürfen alle Schüler einer Klasse beim Klassenausflug dabei sein. Das ist auch wichtig. Denn solche Ausflüge stärken die Klassengemeinschaft. Zudem kann ein Schüler in eine Außenseiterrolle geraten, wenn er nicht teilnehmen darf.

Der Lehrer muss sich aber sicher sein, dass die Schüler seine Anweisungen befolgen. Denn er ist dafür verantwortlich, dass alle Schüler wieder gesund zurückkommen.

Daher darf der Lehrer einen Schüler vom Klassenausflug ausschließen, wenn er befürchtet, dass dieser Schüler Probleme bereiten wird. Es müssen dann aber von dem Schüler bereits schwere Verstöße begangen worden sein: Beispielsweise muss er den Unterricht schwer gestört haben.

Bedeutsam ist vor allem, ob er auf Ermahnungen reagiert. Wenn nicht, ist es für den Lehrer schwierig, so einen Schüler mit auf einen Ausflug zu nehmen.

Ferner muss der Lehrer (zum Beispiel mit den Eltern des Schülers) versucht haben, eine Lösung zu finden: Denkbar wäre etwa, dass eine Begleitperson den Klassenausflug begleitet. Je nach Bundesland und Schulgesetz muss gegebenenfalls die Klassenkonferenz über den Ausschluss vom Klassenausflug entscheiden.“

Darf ein Lehrer mir das Trinken verbieten?

„In Grundschulen ist es mittlerweile vielfach üblich, dass die Klasse während der Unterrichtszeit ein gemeinsames Frühstück einnimmt. Das hat gute Gründe: Die Schüler können so im Unterricht informiert werden, welche Getränke gesund sind und welche ungesund (weil sie zum Beispiel viel Zucker enthalten). Auch können den Kindern dann gesunde Ess- und Trinkgewohnheiten gezeigt werden (besser Obst als Schokolade zum Frühstück). Dies kann vor allem Kindern helfen, deren Eltern nicht auf gesundes Essen und Trinken achten.

Trinken im Unterricht kann aber auch Nachteile haben: „Knacken“ von Plastikflaschen, Trinkgeräusche, Rülpsen, vermehrte Toilettengänge, Herunterfallen oder gar Werfen von Flaschen … Daher gibt es auch Gegner vom Trinken im Unterricht. Sie verweisen auf die Pausen.

Wenn Schülern jedoch das Essen und Trinken in den Pausen allein überlassen wird, ist es wiederum viel schwerer, sie über gesunde Ess- und Trinkgewohnheiten aufzuklären. Ein Argument für das Trinken im Unterricht ist auch, dass zu wenig Flüssigkeitsaufnahme die Leistungsfähigkeit mindert.

Fazit: Es gibt keine Regel, ob Trinken im Unterricht erlaubt oder verboten ist. Es ist Aufgabe der Schule oder des Lehrers, dafür eine Regelung zu finden.

Tipp: Wenn euer Lehrer das Trinken verbietet, bittet ihn um eine Diskussion darüber und besprecht mit der ganzen Klasse die Argumente dafür und dagegen.“

Muss der Lehrer nach einem Unfall im Sportunterricht Schmerzensgeld zahlen?

„Beispiel: Im Sportunterricht der 8. Klasse lässt der Sportlehrer eine schwere Übung am Reck turnen. Schüler Emil, der schwergewichtig und unsportlich ist, stürzt bei der Übung auf den Kopf. Emil meint anschließend, die Übung sei zu schwer für ihn gewesen. Er will wissen, ob der Sportlehrer ihm deswegen Schmerzensgeld zahlen muss.

Ja, Emil kann hier Schmerzensgeld verlangen. Der Sportlehrer musste damit rechnen, dass Emil sich verletzt, denn die Übung war schwer und der Schüler unsportlich.

Die Übungen im Sportunterricht müssen so ausgeführt werden, dass die Gefahr für die Schüler so niedrig wie möglich gehalten wird. Dabei muss auf die Fähigkeiten der einzelnen Schüler Rücksicht genommen werden. Der Sportlehrer hätte hier also für Emil eine leichtere Turnübung anbieten müssen.

Da die Turnübung für den Schüler zu schwer und daher zu gefährlich war, muss an ihn Schmerzensgeld gezahlt werden.

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Wichtig aber auch hier: Das Schmerzensgeld zahlt der Arbeitgeber des Sportlehrers – also das jeweilige Bundesland, nicht der Lehrer selbst.“

Diese und 43 weitere Fragen stammen aus dem Buch „Was Lehrer nicht dürfen – Antworten auf die 50 wichtigsten Schülerfragen“ von Fernando Rode/Rolf Tarneden/Dallan Sam, Ullstein Verlag, 2016 (ISBN-13 9783548376684). (iwo)

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