RechtsanspruchSo können Eltern einen Kita-Platz einfordern
Seit einem Jahr haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren. Beim Ausbau der Betreuungsplätze gibt es in vielen Kommunen aber noch erheblichen Nachholbedarf. Theoretisch haben Eltern das Recht, beim Verwaltungsgericht zu klagen, wenn ihnen die Kommune keinen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter anbieten kann.
Bisher liegen in Deutschland nach Zahlen der Jugendämter aber weniger Klagen als erwartet vor: „Die große Welle ist ausgeblieben. Vielen Eltern ist es zu unsicher, ob sie ihren Anspruch schnell genug durchsetzen können“, sagt Eva Becker, Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Mehr Aussicht auf Erfolg haben ihrer Meinung nach Eltern, wenn sie direkt mit der Kommune verhandeln. „Häufig gibt es andere Betreuungsmöglichkeiten als die klassische Kita“, sagt Rechtsanwältin Becker. Eltern sollten sich deshalb gut überlegen, ob sie beispielsweise einen angebotenen Platz bei einer Tagesmutter mit der Begründung ausschlagen, ihr Kind solle lieber in eine Kita gehen. Ob sie überhaupt ein Wahlrecht zwischen Kita und Tagesmutter haben, ist juristisch ohnehin umstritten. „Letztlich geht es ja darum, dass mein Kind betreut wird“, so Becker.
Wer klagt, muss den Anspruch begründen können
Selbst wenn das Angebot der Kommune nicht dem Wunsch der Eltern entspricht, sind sie damit noch nicht am Ende ihrer Möglichkeiten. „Fast überall gibt es eine hohe Fluktuation, Kinder ziehen weg“, sagt Becker. Haben Eltern etwa nur einen Platz in der Tagesbetreuung bekommen, sei es deshalb sinnvoll, sich auf eine Warteliste der Kita setzen zu lassen, falls sie diese vorziehen würden. So könnte das Kind unter Umständen doch noch als Nachrücker einen Kita-Platz bekommen.
Wollen Eltern dennoch den Klageweg einschlagen, müssen sie in einem Antrag auf jeden Fall darlegen, warum sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Das kann zum Beispiel ihre Berufstätigkeit sein oder dass sie nachweislich zu einem bestimmten Datum wieder in ihren Job zurückkehren müssen. Belegen lässt sich das mit einem Arbeitsvertrag. Dann liege der Ball bei der Kommune: Sie muss sich darum bemühen, den Rechtsanspruch zu erfüllen und einen Platz zu suchen.
Laut Daten des Statistischen Bundesamtes gab es zum 1. März für knapp 662.000 Kinder unter drei Jahren einen staatlich geförderten Betreuungsplatz – entweder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 32,5 Prozent. 2013 lag diese Quote noch bei 29,3 Prozent. Nach einer jüngsten Befragung wünschen sich allerdings 41,7 Prozent der Eltern ein Betreuungsangebot. (dpa/tmn)