Spardose, TaschengeldWie Kinder den Umgang mit Geld lernen
Taschengeld von den Eltern, ein paar Scheine zu Weihnachten oder für das Zeugnis von Oma und Opa: Bei vielen Kinder ist die Spardose gut gefüllt. Eltern sollten ihren Nachwuchs deshalb so früh wie möglich im Umgang mit Geld schulen. „Am besten funktioniert es, wenn die Kleinen in die Schule kommen“, sagt Christine Steinle. Sie ist Referentin für Schuldenprävention bei der Caritas in München. Denn dann entwickelten sie ein Zahlenverständnis.
Wer seinem Sohn oder seiner Tochter schon vorher Taschengeld geben möchte, sollte einen Grundsatz beherzigen: „Nichts nachschießen, wenn die Summe aufgebraucht ist.“ Nur so lernten Kinder, sich ihr Budget einzuteilen. Raushalten sollten sich Erwachsene dagegen bei der Frage, was sich Mädchen und Jungen von ihrem Taschengeld kaufen möchten. „Egal, ob es Süßigkeiten oder andere Sachen sind: Kinder müssen auch erfahren, wie es ist, sich Unsinn zu kaufen“, sagt Steinle.
Laut der aktuellen KidsVerbraucherAnalyse (KidsVA) bekommen Kinder durchschnittlich rund 28 Euro im Monat. Zu Feiertagen wie Weihnachten, Geburtstag und Ostern bekommen sie im Schnitt 189 Euro zugesteckt. Schon bei Vorschulkindern bekommt mehr als die Hälfte (53 Prozent) regelmäßig Geld. Im Schnitt können sie monatlich rund 13 Euro ausgeben. Mit 179 Euro im Jahr fallen die Bargeldgeschenke fast so hoch aus wie bei den Älteren.
Insgesamt wurden für die Studie des Egmont Ehapa Verlags Doppelinterviews in 1660 Haushalten mit jeweils einem Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren sowie einem Erziehungsberechtigten geführt. Zusätzlich wurden 397 Eltern befragt, die Kinder im Alter von 4 bis 5 Jahren haben.
Eine Grenze sollten Eltern laut Steinle zwischen dem meist wöchentlich ausgezahlten Taschengeld und zusätzlichen Geldgeschenken etwa von Verwandten ziehen. „Kindern kann man erklären: „Es gibt Taschengeld und es gibt Spargeld“.“ Statt dem Nachwuchs eine größere Summe auf einmal zu überlassen, könnte man diese gemeinsam aufs Sparbuch einzahlen. Am besten funktioniert das, wenn die Kinder es mit einem Sparziel verbinden. Hier können die Eltern Vorschläge machen: „Zum Beispiel indem sie sagen: „Du fährst doch gerne Ski, da kannst du etwas für die neue Ausrüstung sparen oder du hättest gerne ein größeres Fahrrad““, rät Steinle. (dpa)
Bei der Wahl des richtigen Nachwuchs-Kontos sollten die Eltern die Bedingungen genau studieren, um für den Nachwuchs das Konto mit den besten Konditionen ausfindig zu machen:
Eine Untergrenze, ab wann Eltern im Namen des Kindes ein Konto eröffnen dürfen, gibt es nicht. Manche Institute setzen aber von sich aus Altersschranken. Letztlich sei es Sache der Eltern zu entscheiden, ab wann ein Konto sinnvoll sei, um den Umgang mit der Bank zu lernen, erklärten die Autoren der Zeitschrift "Finanztest". Klar sei aber: Eltern, die schon für junge Kinder ein Girokonto anlegten, dürften die Kontoführung nicht allein dem Nachwuchs überlassen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Kontoführungsgebühren anfallen. Hierfür bieten sich viele Direktbanken an. Mit Online-Banking lassen sich weitere Gebühren sparen. Für Dienstleistungen am Schalter verlangen viele Banken Extra-Gebühren. Auch sollten die Banken eine kostenlose Girokarte anbieten und in der Umgebung ausreichend Geldautomaten anbieten, damit die jungen Kunden immer kostenlos Geld abheben können. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass angemessene Haben-Zinsen gezahlt werden und dass kein monatlicher Mindestbetrag eingezahlt werden muss.
Mutter und Vater müssen bei der Bank ihre Unterschrift leisten. Außerdem müssen sie den Ausweis oder die Geburtsurkunde des Kindes und ihre eigenen Ausweise vorlegen. Es sei denn, nur ein Elternteil hat das Sorgerecht für das Kind. Dann genügt der Ausweis dieses einen Elternteils. Soll das Kind ein Konto bei einer Direktbank bekommen, müssen Eltern und Kind das Postident-Formular der Bank ausfüllen und zusammen mit den Ausweisen bei der Post vorlegen.
Der sogenannte „Taschengeldparagraf“ im Bürgerlichen Gesetzbuch besagt, dass Kinder ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig sind. Das heißt, sie können über ihr Taschengeld generell frei verfügen, egal ob das im Sparschwein oder auf der Bank deponiert ist. Letzteres setzt jedoch das Einverständnis der Eltern voraus. Einige Institute bieten außerdem an, dass Eltern ein Limit festlegen, wie viel Geld wöchentlich oder monatlich abgehoben werden darf.
Die Höhe schwankt von Bank zu Bank. Einige zahlen ihren jungen Kunden einer „Finanztest“-Untersuchung zufolge gar keine Sparzinsen, andere bis zu fünf Prozent. Viele Institute knüpfen die Höhe des Zinssatzes an die Höhe des Sparbetrags, manche auch an das Alter des Kontobesitzers.
Nein. Kinder- und Jugend-Girokonten sind Guthaben-Konten. Das heißt, es kann in der Regel nicht mehr Geld abgezogen werden, als aktuell auf dem Konto ist. Ab dem 18. Lebensjahr ist bei einigen Instituten ein Dispokredit möglich, doch die Überziehungszinsen sind mitunter hoch.
Viele Banken haben ein Höchstalter für ihre Nachwuchs-Konten festgelegt oder knüpfen ihre Angebot an eine laufende Berufsausbildung, Studium oder Wehrdienst- oder Freiwilligendienstzeit. Ab der Volljährigkeit sollten Kontoinhaber aufpassen: Einige Banken stellen das Konto automatisch auf ein reguläres Girokonto um, für das möglicherweise Gebühren anfallen. Instituten, die das Jugendkonto auch während der Lehre oder dem Studium anbieten, müssen volljährige Kunden regelmäßig Nachweise vorlegen, dass die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.