Sonnenstich, HitzschlagWie Sie Hitzenotfälle erkennen und dann richtig handeln
Oberhausen – Klettern die Temperaturen weiter und weiter über die 30-Grad-Marke, zählt eines: gut auf sich selbst und andere aufpassen. Denn an heißen Tagen ist der Körper damit beschäftigt, nicht zu überhitzen. „Bei hohen Temperaturen schwitzen wir stärker, weil der Schweiß den Körper von außen kühlt", erklärt Prof. Jörg Schlaak, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin im Ameos Klinikum St. Clemens im Oberhausen. „Das führt aber auch zu einem zusätzlichen Flüssigkeitsverlust von bis zu zwei Litern an sehr heißen Tagen." Durch das viele Schwitzen gerät zudem der Salzhaushalt im Körper durcheinander. Wer dann nicht ausreichend trinkt und sich zu lange in der prallen Sonne aufhält, bekommt die Folgen mitunter deutlich zu spüren.
Ein Überblick über Hitzenotfälle – und was dann zu tun ist:
Hitzschlag
Was sind Anzeichen? Bei einem Hitzschlag kommt es zu einem Wärmestau im Körper, er ist nicht mehr in der Lage, sich durch Schwitzen herunterzukühlen. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) steigt die Körpertemperatur bei einem Hitzschlag schnell an. Innerhalb von 10 bis 15 Minuten kann sie 40 Grad und mehr erreichen.
Erkennen lässt sich ein Hitzschlag an heißer und trockener Haut, aber auch an einem beschleunigten Pulsschlag, Krämpfen und Erbrechen. Möglich ist auch, dass die betroffene Person das Bewusstsein verliert.
Was tun? Ein Hitzschlag ist ein Notfall – daher sollte man keine Scheu haben, den Notruf 112 zu wählen. Und zwar auch dann, wenn die Person nach kurzer Zeit wieder zu Bewusstsein kommt.
„Bei einem Hitzschlag muss unbedingt eine medizinische Versorgung erfolgen", so Internist Schlaak. Die wichtigste Maßnahme dabei: den Flüssigkeits- und Salzmangel des Körpers durch Infusionen wieder ins Gleichgewicht bringen.
Bis der Rettungsdienst eintrifft, gilt: Die betroffene Person in den Schatten bringen und sie vor Sonnenstrahlen schützen. Der Oberkörper sollte erhöht gelagert werden.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rät zudem, den Körper des Betroffenen zu kühlen – etwa mit nassen Tüchern. Vorsicht: Eis darf nicht auf die Haut. Ist die Person bei Bewusstsein, kann man ihr auch etwas zu trinken anbieten – Wasser, Saftschorlen oder Früchtetees.
Sonnenstich
Was sind Anzeichen? Ist man eine Weile lang ohne Kopfbedeckung in der prallen Sonne, können die Hirnhäute gereizt werden – in schweren Fällen kommt es sogar zu einer Hirnschwellung, so die BZgA. Dann liegt ein Sonnenstich vor.
Bemerkbar macht sich der zum Beispiel durch Kopfschmerzen und Schwindel, aber auch durch einen hochroten, heißen Kopf. Auch Übelkeit und Erbrechen sind oft Symptome. Übrigens: Die Beschwerden können auch auftreten, wenn man längst nicht mehr in der Sonne ist.
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„Kleine Kinder sind besonders gefährdet und sollten nie ohne Mütze in die brütende Sonne", so Schlaak. Denn sie haben weniger Haare auf dem Kopf und eine dünnere Schädeldecke. Daher reagieren sie empfindlicher auf die Sonnenstrahlung.
Was tun? Auch hier gilt: Ab in den Schatten – und zwar so schnell wie möglich. Kopf und Oberkörper lagert man laut BZgA am besten leicht erhöht. Und natürlich: viel trinken. Verliert die betroffene Person das Bewusstsein, wählt man den Notruf 112, so der Rat des DRK.
Hitzeerschöpfung
Was sind Anzeichen? Bemerkt man bei sich starken Durst und fühlt sich schwach und abgeschlagen, kann eine Hitzeerschöpfung dahinterstecken. Ist die Haut kalt und feucht und die Atmung flach und schnell, sind das laut der BZgA weitere Symptome.
Mit einer Hitzeerschöpfung ist ebenfalls nicht zu spaßen. Denn daraus kann sich ein Hitzschlag entwickeln. Laut Internist Schlaak sind Benommenheit und Schwäche Anzeichen, auf die man unbedingt reagieren sollte – auch um Schlimmeres zu verhindern.
Was tun? Auch bei einer Hitzeschöpfung begibt man sich am besten rasch an einen kühleren Ort und trinkt reichlich. Bessert sich der Zustand nach einer Stunde nicht oder steigt die Körpertemperatur über 38 Grad, ist es ratsam, seinen Zustand von einem Arzt oder einer Ärztin abklären zu lassen, so die BZgA. (dpa/tmn)