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Verwirrung um ImpfstatusWelche Regeln in NRW für Johnson & Johnson-Impflinge gelten

Lesezeit 2 Minuten
Johnson-Johnson-Symbolbild (Dosen)

In NRW gelten einmalig mit Johnson & Johnson geimpfte Personen nicht mehr als vollständig immunisiert.

Seit Sonntag (16. Januar) gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung. Grundlegende Änderungen brachte sie insbesondere bei den Quarantäne- und Isolierungsregelungen. Doch auch für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, ändert sich durch die neuen Regeln Grundlegendes. Sie verlieren laut der neuen Verordnung ihren Impfstatus – vorausgesetzt, sie haben noch keine Auffrischungsimpfung erhalten.

Bislang reichte bereits eine einzige Injektion mit Johnson & Johnson, um den Status der Grundimmunisierung zu erfüllen. Doch inzwischen empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) nach einer Impfung mit Johnson & Johnson aufgrund der im Vergleich mit anderen verfügbaren COVID-19-Impfstoffen geringeren Schutzwirkung nach der ersten Dosis eine sogenannte „Optimierungs-Impfung“. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung ist demnach zusätzlich eine zweite Impfung erforderlich, um als vollständig geimpft zu gelten.

Johnson & Johnson-Impfschutz: Diese Regeln gelten

Was bedeutet das nun für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden? Für die, die sich bereits eine zweite Spritze abgeholt haben, ändert sich in NRW nichts. Sie dürfen weiterhin in Geschäfte, Restaurants beziehungsweise überall dort hingehen, wo die 2G-Regel gilt.

Wer allerdings mit Johnson & Johnson geimpft wurde und noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, besitzt den Status als vollständig geimpfte Person seit dem 16. Januar nicht mehr. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.

Drei Impfungen für Status als „geboostert“ zwingend notwendig

Die zweite Corona-Impfung solle bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, teilte am Dienstag (18. Januar) ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin mit.

Die Änderungen der Regel für mit Johnson & Johnson Geimpfte wirken sich auch auf deren Booster-Status aus. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung sind „insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff“ zwingend notwendig, um als geboostert zu gelten – unabhängig davon, ob die Erstimpfung mit Johnson & Johnson erfolgte.

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Es gibt allerdings Ausnahmefälle: Liegt die Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurück, darf man bei erstmaliger Johnson & Johnson-Impfung laut Verordnung auch 2G-Plus-Veranstaltungen ohne Test besuchen – in diesem Zeitfenster wird man mit geboosterten Menschen gleichgestellt.

Spätestens nach Ablauf der drei Monate aber muss eine erneute Auffrischung erfolgen, sonst geht der Status verloren und für 2G-Plus-Veranstaltungen ist wieder ein negativer Corona-Test erforderlich.