77 Millionen Krankschreibungen werden jährlich ausgestellt. Das Verfahren wurde vereinfacht. Wir erklären, wie Krankmeldungen funktionieren.
Neue eAU„Gelber Schein“ abgeschafft – wie man sich jetzt krankmeldet
Wer als Arbeitnehmer krank wird, musste sich bisher beim Arzt den sogenannten gelben Schein abholen und damit seine Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse nachweisen. Jetzt wurde das System digitalisiert. Ab dem 1. Januar wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Praxen, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Wie das System funktioniert, was es als Arbeitnehmer zu beachten gilt, und wer von der eAU ausgeschlossen bliebt: fünf Fragen und Antworten.
Was ist die eAU?
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten schon ab dem Januar 2022 Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Weil viele Arztpraxen die Umstellung aber nicht rechtzeitig geschafft haben, wurde die eAU erst jetzt zum 1. Januar 2023 verpflichtend. Nun soll die Krankschreibung zusätzlich auch von der Krankenkasse zum Arbeitgeber digital übermittelt werden.
Wie funktioniert die Krankmeldung mit der eAU?
„Die eAU nimmt den Erkrankten viel Arbeit ab“, sagt Sabine Wolter, Referentin für Gesundheitsthemen bei der Verbraucherzentrale NRW. Bisher mussten sich erkrankte Arbeitnehmer meist nach dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung bei der Artpraxis besorgen und an Krankenkasse, sowie Arbeitgeber weiterleiten.
„Zukünftig muss ich als Versicherter eigentlich gar nichts mehr machen“, sagt Wolter. Eine Krankschreibung ist nach üblicherweise drei Tagen zwar weiterhin nötig, doch der Erkrankte muss sie nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben.
Vom 1. Januar an übermittelt die Arztpraxis im ersten Schritt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkasse. Im zweiten Schritt kann der Arbeitgeber die Bescheinigung dann selbstständig bei der Krankenkasse abfragen. „Wichtig ist aber: Versicherte müssen sich nach wie vor ab dem ersten Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber abmelden“, sagt Wolter.
Welche Daten werden an der Arbeitsgeber übermittelt?
Die gleichen Daten wie bisher auch, nämlich:
- Den Namen
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Eine Kennzeichnung, ob es sich um eine Erst- oder um eine Folgemeldung handelt
- Angaben dazu, ob es sich um einen Arbeitsunfall handeln könnte
Wie sicher sind meine Daten in der eAU?
Übermittelt werden die Daten durch die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI), einem verschlüsselten Übertragungssystem, das in der Medizin bereits etabliert ist. Wolter geht davon aus, dass dadurch eine hohe Datensicherheit gewährleistet ist.
Wer braucht weiterhin den gelben Schein?
Nicht alle Versicherten sind von der Umstellung betroffen. Die neue eAU kommt nur bei gesetzlich Versicherten zum Einsatz. Privatpatienten sind also nach wie vor auf den gelben Schein angewiesen. Ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung teilt mit, dass der Verband ein ähnliches System anstrebt, bisher allerdings „fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.“
Fehler in der eAU-Einführungsphase erwartet
Die eAU bringe weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft, entlaste auch Versicherte und ist „ein wichtiger Schritt hin zur papierlosen Praxis“, sagt Helge Dickau vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, rechnet jedoch damit, dass es in der Einführungsphase des neuen Verfahrens zu Unregelmäßigkeiten kommt und zum Beispiel anfragende Arbeitgeber Fehlermeldungen erhalten. Für Beschäftigte hat das keine weitere Bedeutung: „Da den Arbeitnehmer hieran keine Schuld trifft, darf ihm daraus auch kein Nachteil entstehen.“
Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Angaben des GKV aber wie gewohnt eine Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Darauf sollten die Patientinnen und Patienten im Zweifel auch bestehen. Nach wie vor erfülle sie eine wichtige Funktion, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, sagt Bredereck. Mit ihrer Hilfe belegt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, dass er oder sie tatsächlich arbeitsunfähig war. „Nur so sichert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und vermeidet eine Abmahnung oder Kündigung wegen Untätigkeit.“ (mit dpa)