Risiken im AuslandBei Schönheits-OPs auf die Nachsorge achten

Bei einer Schönheits-OP sind viele Nachsorge-Untersuchungen nötig. Nach einer Brust-OP sollte etwa die Wundheilung und der Sitz des BHs kontrolliert werden.
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Wer sich für eine Schönheitsoperation entscheidet, sucht sich am besten einen Chirurg im Umkreis von 200 Kilometern. Denn neben den Beratungsgesprächen vorab und dem Eingriff selbst sind auch viele Nachsorgeuntersuchungen nötig, erklärt Jens H. Baetge von der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC). Ist der Mediziner weiter entfernt, sind diese Termine für viele schlicht nicht machbar – zeitlich oder auch finanziell. Das kann eine Gefahr für die Gesundheit bedeuten.
Baetge kontrolliert das Ergebnis etwa nach einer Brustoperation in den ersten zwölf Monaten nach dem Eingriff achtmal. Dazu gehört etwa die Wundheilung und den Sitz des BHs zu prüfen. Das ist einer der Gründe, weshalb Baetge von Eingriffen im Ausland abrät. Die OP im Ausland machen zu lassen und die Nachsorge von einem Chirurgen in Deutschland, ist eher nicht praktikabel: „Für den Arzt, der die Nachsorge übernimmt, ist das ein großes Risiko.“
Laut einer repräsentativen Befragung der DGÄPC kommt für jeden Fünften eine OP im Ausland bei einem guten Preis (5,2 Prozent) oder bei einem qualifizierten Arzt (15,3 Prozent) infrage. Qualifikation des Arztes hin oder her: Man sollte immer an die mögliche Sprachbarriere denken, sagt Baetge:
• Ist es möglich, mit dem Operateur direkt zu besprechen, wie man sich das Ergebnis vorstellt?
• An wen kann man sich wenden, wenn etwas schiefgegangen ist oder das Ergebnis ganz anders als besprochen?
• Zum Thema Kosten gibt Baetge zu bedenken: „Auch im Ausland hat Qualität ihren Preis.“
Vorsicht sollte man auch im Inland bei der Wahl des Chirurgen walten lassen: Etwa „Schönheitschirurg“, „Kosmetischer Chirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder Arzt darf sich ungeachtet seiner Ausbildung so nennen.
Als „Facharzt für Plastische Chirurgie“, „Plastischer Chirurg“, „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ oder „Plastischer und Ästhetischer Chirurg“ dürfen Mediziner sich dagegen nur bei entsprechender Ausbildung bezeichnen. Fachgesellschaften wie die DGÄPC versenden auf Anfrage auch Listen ihrer Mitglieder. (dpa)