Auf den meisten Kölner Grünflächen ist Grillen erlaubt – wenn auch unter Bedingungen. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Stadtwald und Poller DammWo Grillen in Kölner Parks erlaubt ist – und wann Bußgeld droht
Am Wochenende wird es wieder heiß in Köln - wenn die Temperaturen steigen, steigt bei vielen Kölnerinnen und Kölnern auch die Lust aufs Grillen. Da in der Stadt aber weitaus nicht jeder über einen Balkon oder gar einen Garten verfügt, wird gern auf den Park ausgewichen. Auf den meisten Kölner Grünflächen ist das erlaubt – wenn auch unter Bedingungen. Werden die verletzt, drohen empfindliche Bußgelder.
Grillen in Köln: Einweggrills sind nicht erlaubt, 100 Meter Abstand zu Bäumen
Grillen ist in Köln „auf geeigneten öffentlichen Grünflächen unter der Voraussetzung erlaubt, dass weder Mensch noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden“, heißt es auf der Webseite der Stadt. Damit sind Einweggrills generell in Kölner Grünanlagen verboten. Mit ihnen wird nicht nur die Wiese, sondern auch der Lebensraum für viele Tiere zerstört.
Grundsätzlich verboten sind laut der Stadt auch offenes Feuer, flüssige Grillanzünder oder Spiritus. Zu Wohngrundstücken und Bäumen muss außerdem ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. Sollte uns ein trockener Sommer erwarten, ist die Brandgefahr deutlich erhöht.
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Wer bei gutem Wetter auf Kölner Grünflächen grillen möchte, muss laut der Stadt außerdem darauf achten, „dass andere Personen nicht durch Rauch, Geruch, Lärm oder Flugasche belästigt werden“. Auch muss die Grillstelle „immer beaufsichtigt und später restlos abgelöscht“.
Werden diese Sicherheitsvorkehrungen verletzt, kann es also sein, dass Kölnerinnen und Kölner selbst an eigentlich Grill-freundlichen Orten Besuch vom Ordnungsamt bekommen.
Köln: Hier darf nicht gegrillt werden
Für die, die sich nicht an die Regeln halten, kann damit aus einem entspannten Tag im Park schnell ein teures Vergnügen werden. Besonders an den Orten, an denen das Grillen grundsätzlich untersagt ist. Neben Spiel- und Bolzplätzen sowie Hundefreilaufflächen sind das in Köln:
- der Rheinpark und Rheingarten
- der Botanische, der Forstbotanische Garten und Finkens Garten
- der Stadtgarten
- in Vogelschauen und Wildparks und im Lindenthaler Tierpark
- im Wald und am Waldrand
- in Zieranlagen
- und auf baumbestandenen Parkflächen
„Grill-Scouts“ der AWB sind an wärmeren Tagen unterwegs
„In den Parks und Grünanlagen wird regelmäßig kontrolliert, ob die Bestimmungen der Grünflächenordnung eingehalten werden“, heißt es auf der Webseite der Stadt weiter. Bei Verstößen droht ein Verwarn- oder Bußgeld.
Lässt man zum Beispiel seinen Müll liegen, droht ein Bußgeld bis 250 Euro. Wer einen Brand durch die Grillkohle verursacht, muss sogar mit bis zu 500 Euro Bußgeld rechnen. Mehr dazu gibt es hier.
Im Sommer patrouillieren daher die „Grill-Scouts“ der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Sie verteilen Müllsäcke und erklären, wie Picknick- und Grillabfälle richtig entsorgt werden. An Wochenenden und Feiertagen sind die Scouts nach eigenen Angaben in der Regel von 14 bis 20 Uhr an beliebten Kölner Grünflächen wie dem Aachener Weiher oder dem Volksgarten unterwegs.
Explizit ausgewiesene Grillplätze gibt es außerdem im Stadtwald, in Rodenkirchen auf Höhe des Campingplatzes, in Porz auf der südlichen Groov oder am Poller Damm.