Notfall am BadestrandWelche Dokumente man im Urlaub braucht – und welche nicht
Einen Arztbesuch im Urlaub plant niemand ein. Und oft auch nicht die Papiere, die man in einem solchen Fall dabeihaben sollte. Dabei können einige sehr sinnvoll sein, während andere Ausweise im Ausland gar keine Geltung haben. Wir schaffen Durchblick im Dokumentendschungel.
Gesundheitskarte
Auf jeden Fall mitnehmen. Denn die elektronische Gesundheitskarte gilt gleichzeitig als "Europäische Gesundheitskarte", wenn das so auf der Rückseite der Karte aufgedruckt ist. In Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass hat man mit ihr in 34 europäischen Ländern Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - allerdings nur für jene Leistungen, die im betreffenden Land für gesetzlich Versicherte vorgesehen sind, und nur für einen begrenzten Zeitraum.
Auch Zuzahlungen können von den in Deutschland garantierten abweichen. Welche Leistungen im jeweiligen Land zur Grundversorgung zählen und welche Privatleistungen sind, kann man auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) nachlesen.
Bei Urlauben außerhalb der EU nutzt einem die Gesundheitskarte allerdings wenig. Auch innerhalb Europas dann nicht, wenn es um Behandlungen von Ärzten oder Kliniken geht, die nur Privatleistungen abrechnen. Und für einen Rücktransport ins Heimatland kommen die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht auf - dafür braucht es eine Reisekrankenversicherung.
Auslandskrankenschein
In Ländern, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen hat, kann ein Auslandskrankenschein sinnvoll sein. Dazu gehören etwa die Türkei, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko und Tunesien. Er bietet deutschen Versicherten einen - mitunter eingeschränkten -Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung.
Reisekrankenversicherung
Eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck haben, beruhigt das Gewissen auch innerhalb der EU. Schon, weil an vielen Hotels nur Ärzte greifbar sind, die nur auf Privatrezept arbeiten. Hier nutzt einem die Europäische Gesundheitskarte wenig. Preislich kosten Auslandspolicen meist zwischen fünf und 15 Euro im Jahr. Die meisten gelten nur bei Reisen von maximal sechs bis acht Wochen, für Langzeiturlaube braucht es spezielle Verträge. Auch sonst lohnt der Blick ins Kleingedruckte. "Leidet ein Urlauber an einer chronischen Krankheit, gegen die er sich behandeln lassen muss, kann die Versicherung später die Zahlung verweigern", warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Sie rät zu Verträgen, die diese Einschränkung nicht machen. Langzeitpatienten sollten sich zudem vor dem Urlaub bescheinigen lassen, dass die Reise gesundheitlich unbedenklich für sie ist. Auch Privatversicherte sollten laut Verbraucherzentrale vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen. Schon, um im Notfall einen Rücktransport erstattet zu bekommen oder die Selbstbeteiligung dafür zu sparen. Gewarnt wird allerdings vor Verträgen, bei denen Versicherungen einen Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist". "Diese Voraussetzungen sind fast nicht zu erfüllen", heißt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale. Medizinisch notwendig wäre eine solche Rückholung nämlich nur dann, wenn im Gastland der medizinische Standard so niedrig wäre, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann.
Schwerbehindertenausweis
"Grundsätzlich lohnt es, auch auf Reisen den Schwerbehindertenausweis dabei zu haben", sagt Dorothee Czennia, Referentin Abteilung Sozialpolitik vom Sozialverband VdK Deutschland. Zwar gäbe es im Ausland keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche, der ermäßigte Eintritt in Museen und anderes werde aber oft kulanzhalber gewährt. Das Parken auf Behindertenparkplätzen dagegen ist mit dem Schwerbehindertenausweis nicht erlaubt, dafür braucht man in Europa den Europäischen Parkausweis. Voraussetzung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "bl" (blind). Auch Menschen mit Contergan-Schäden können den Parkausweis beantragen.
Europäischer Notfallausweis
Den Europäischen Notfallausweis gibt es bereits seit 1987 - im Reisegepäck von Urlaubern steckt er bis heute allerdings nur selten. Dabei kann es sich durchaus lohnen, das signalgelbe und in neun Sprachen gedruckte Dokument dabeizuhaben. Im Notfall bietet das Papier dem Rettungsteam alle relevanten medizinischen Informationen auf eine Blick: Allergien, Blutgruppe, den Impfstatus, chronische Krankheiten und die Dosen von regelmäßig einzunehmenden Medikamenten, außerdem ein Foto und Angaben zu Personen, die im Notfall zu benachrichtigen sind. Zu beziehen ist der Europäische Notfallausweis hier.
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Impfbuch
Wer in die Tropen reist, weiß in der Regel um seinen Impfstatus und kann einem Arzt im Ernstfall mitteilen, ob er gegen Malaria oder Tollwut geimpft ist. Das Impfbuch braucht es deshalb nicht unbedingt. Ist der Patient bewusstlos oder kann sich nicht äußern, ist ein schriftlicher Nachweis dagegen sehr hilfreich. Noch sinnvoller als das Impfbuch ist allerdings der Europäische Notfallausweis, der ebenfalls alle Impfungen verzeichnet (siehe Seite eins).
Blutspendeausweis
Der Blutspendeausweis weist Name, Blutgruppe, und Rhesusfaktor seines Besitzers aus. Wird er bei einem Unfallopfer gefunden, kann er dem Notarzt im Zweifel einen Blutgruppen-Schnelltest ersparen - und dem Patienten wertvolle Zeit. Umfassender und üblicher im Ausland ist aber der Europäische Notfallausweis, der auch die Blutgruppe enthält.
Mitgliedsausweise von Hilfsorganisationen
Die Mitglieds- oder Förderausweise von Hilfsorganisationen sind ein Geheimtipp für Urlauber. Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter, Malteser und viele Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuz (DRK) gewähren ihren Mitgliedern mit diesen Karten eine Auslandsreise-Rückholversicherung ab einem gewissen Jahresbeitrag.
Organspendeausweis
In Deutschland gilt bei der Organspende die sogenannte Entscheidungslösung: Ein Verstorbener muss einer Organentnahme vor seinem Tod zugestimmt haben, etwa in Form einer Entscheidung auf dem Organspendeausweis. In Österreich dagegen gilt die Widerspruchsregelung: "Diese besagt vereinfacht, dass Organe eines Verstorbenen dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Organentnahme nicht abgelehnt hat", erklärt Diana Schulz von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Gängige Praxis sei jedoch, dass Organe in Österreich nur mit Zustimmung der Angehörigen des Verstorbenen entnommen werden.
Was ist nun auf Auslandsreisen zu beachten? "Der Organspendeausweis ist ein bundesdeutsches Dokument", sagt Schulz. "Sollte ein deutscher Staatsbürger im europäischen Ausland versterben und eine Organentnahme infrage kommen, dient er allerdings dazu, den Willen des Verstorbenen ermitteln zu können." Stürzt ein deutscher Urlauber also in Österreich vom Berg, gilt das österreichische Recht: Der Ausweis dokumentiert seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende (auch die Ablehnung oder die Beschränkung auf bestimmte Organe kann ja auf dem Ausweis dokumentiert werden). "Sollten wie in Österreich die Angehörigen befragt werden, bietet er also eine wichtige Orientierung für ihre Entscheidung."
Damit der individuellen Entscheidung auch in anderen Ländern nachgekommen werden kann, bietet die BZgA Spendeausweise auch in allen EU-Amtssprachen sowie in russischer Sprache zum Ausdruck an.
Diagnosen und Adressen
Menschen mit chronischen oder schweren Erkrankungen sollten sich vor einer Reise Dokumente von ihrem Arzt ausstellen lassen: die Diagnose ihrer Krankheiten auf Englisch oder in der Landessprache ebenso wie die Dosierung der notwendigen Wirkstoffe und das Verhalten im Notfall. Hilfreich sind auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behandelnden Arztes in Deutschland und, bei seltenen Erkrankungen eine Liste von Ärzten im Reiseland, die mit der Krankheit vertraut sind.