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Viele übrig wegen CoronaKann ich mir Urlaubstage auch auszahlen lassen?

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Wer seit Monaten im Homeoffice arbeitet, hat selten Lust, auch den Urlaub zuhause zu verbringen.

Köln/Berlin – Zehn Tage Urlaub auf dem Balkon? Manchem Arbeitnehmer scheint es bei dieser Aussicht verlockender, den Resturlaub in der Corona-Pandemie auf das kommende Frühjahr zu verschieben.

Doch der Urlaubsanspruch verfällt gesetzlich am 31. Dezember – es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag steht etwas anderes. Ansonsten können nur gute Gründe wie eine lange Krankheit oder eine Urlaubssperre wegen eines wichtigen Projektes eine Verschiebung ermöglichen. Zu finden ist die Regelung im Bundesurlaubsgesetz (§7 Abs. 3). Die Corona-Pandemie ist arbeitsrechtlich kein solcher Grund.

Auszahlung des Urlaubs als Alternative?

Einfach verfallen kann der Urlaub allerdings auch nicht, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2018 klarstellt: Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf den Resturlaub aufmerksam zu machen und auf einen drohenden Verfall ausdrücklich hinzuweisen.

Eine weitere Möglichkeit, lange Wochen auf dem Balkon zu vermeiden, ist die Auszahlung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Das ist auch möglich, sagt Fachanwalt Alexander Bredereck aus Berlin. Der Arbeitsrechtsexperte weist aber darauf hin, dass Arbeitnehmer dadurch ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren. Das sollten insbesondere Arbeitgeber beachten.

Sonderregelung bei auslaufendem Arbeitsverhältnis

Rein theoretisch könnte ein Arbeitnehmer nämlich verlangen, den Urlaub anzutreten, selbst wenn er ihn zuvor vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen hat. In der Regel wird deswegen aber kaum jemand vor Gericht gehen. „Wenn niemand klagt, ist das also im laufenden Arbeitsverhältnis möglich und auch üblich“, fasst Bredereck zusammen.

Endet dagegen ein Arbeitsverhältnis, sieht es etwas anders aus. Wer seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann, bekommt dafür Geld. „Der Arbeitgeber ist in dem Fall sogar verpflichtet, den Urlaub abzugelten“, sagt der Fachanwalt. (pg/dpa)