110 und 112Wann sollte ich den Notruf wählen – und wann nicht?
Wenn die Nachbarn bis tief in die Nacht eine lautstarke Party feiern, bleibt oft keine andere Wahl, als die Polizei zu rufen. Doch ist die Ruhestörung wirklich ein Fall für den Notruf – also die 110?
Gerade wer vorher noch nie einen Notruf getätigt hat, ist sich in solchen Situationen oft unsicher und zögert eventuell, den Kontakt zur Polizei herzustellen.
Wann genau Sie den Notruf wählen sollten und wann nicht, erklären wir in der Übersicht:
Wann sollte ich den Notruf 110 wählen?
„Wenn Sie sich im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Gefahrenlage selbst in einer Notsituation befinden, Zeuge einer solchen Situation sind oder einen entsprechenden Verdacht haben und zur Bewältigung der Lage polizeiliche Hilfe notwendig ist, sollten Sie immer den Notruf 110 wählen“, sagt Christian Wegener Leiter der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin.
Da es sich bei einem Notfall aber auch um ein subjektives Empfinden handelt, sei dies schwierig zu kategorisieren. Im Zweifel sollten Bürger immer lieber sofort den Notruf wählen, als verzögert oder überhaupt nicht zu handeln.
Wenn es sich beispielsweise um eine Ruhestörung handelt, kann man im Ausnahmefall auch den Polizeinotruf wählen. Prinzipiell ist für solche Situationen das Ordnungsamt zuständig, aber da dies nicht rund um die Uhr erreichbar ist, geht außerhalb der Verfügbarkeit des OA die Verantwortlichkeit an die Polizei über, erklärt Christian Wegener.
Wann rufe ich die 112?
Immer, wenn akut Notfallsituationen auftreten, in denen unmittelbar Hilfe geleistet werden muss, gilt es die 112 zu wählen - die Nummer des Rettungsdienstes und der Feuerwehr.
Diese Nummer hat dann auch Priorität vor dem Ruf der Polizei, denn diese wird nach dem Notruf direkt vom Rettungsdienst benachrichtigt. Auch wenn die Situation unklar ist und der Verletzungsgrad nicht ersichtlich, rufen Sie aber in jedem Fall den Rettungsdienst.
Das gleiche gilt für einen Brandfall. Auch hier ist wie immer etwas Mitdenken gefordert: Wenn es sich nur um den Brand einer kleinen freistehenden Mülltonne auf einer Wiese handelt, die auch selbst gelöscht werden kann und sich niemand in Gefahr befindet, könnte das Problem auch so gelöst werden. Aber im Zweifel gilt auch hier: Rufen Sie lieber bei der 112 an, wenn Sie sich unsicher sind.
Lande ich automatisch in der richtigen Stelle?
„Egal, wo Sie in Deutschland 110 wählen, Sie werden immer an die örtlich zuständige Leitstelle der Polizei vermittelt“, erklärt Christian Wegener. Das automatische System funktioniert auch beim Mobilfunk.
Werden unnötige Anrufe geahndet?
„Das Strafgesetzbuch stellt mit Paragraf 145 den Missbrauch des Notrufs unter Strafe“, sagt Christian Wegener und erklärt: „Allerdings gilt dabei, dass jemand absichtlich oder wissentlich den Notruf missbraucht. Wenn ein Kind anruft und Quatsch macht, will es das ja nicht absichtlich den Notruf stören – sondern es weiß es nicht besser.“ Abgesehen davon sind Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr noch nicht strafmündig.
Doch prinzipiell gilt, dass der Missbrauch von Notrufen zivilrechtliche Konsequenzen für den Anrufer haben kann. Gerade wenn es zu einem Einsatz kommt, müssen die Kosten dafür übernommen werden, wenn sich herausstellt, dass es sich um einen absichtlichen Missbrauch gehandelt hat.
Was soll ich sagen, wenn ich den Notruf wähle?
Erst einmal: Bewahren Sie die Ruhe und versuchen, Ihr Anliegen klar und deutlich zu formulieren. Dann nennen Sie Ihren Namen und den Ort des Geschehens, möglichst mit genauen Daten: wie Straßennamen, Stockwerk, Autobahnabschnitt, Bahnstation oder mit einer prägnanten Beschreibung, wenn der Ort nicht bekannt ist.
Erklären Sie kurz den Notfall: Was ist passiert? Welche Straftat oder Gefahrenlage liegt vor? Schließlich sollten Sie erklären, ob es Verletzte gibt und welche Art von Verletzungen Sie oder die anderen Personen haben. Bleiben Sie unbedingt an der Leitung, folgen Sie den Hinweisen und warten bis das Gespräch beendet wird.
Welche Nummer für welchen Fall ?
Eine Übersicht über die wichtigsten Nummer. Es ist nicht gravierend, falls Sie im Notfall die Feuerwehr anrufen, wenn Sie die Polizei erreichen wollen oder auch umgekehrt. Es wird immer an die richtige Stelle vermittelt.
Notruf der Polizei: 110
Immer dann, wenn sich eine Notsituation anbahnt, Sie sich bedroht fühlen oder eine Gefahrensituation für Sie oder andere aufgekommen ist.
Rettungsdienst und Feuerwehr: 112
Bei Unfällen oder Bränden. Unter dieser Nummer erreichen Sie auch europaweit eine Notrufzentrale, die Ihren Anruf an die zuständige Zentrale weiterleitet.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, wählen Sie diese Nummer – sie gilt bundesweit. Dort werden Sie an den nächsten zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
Die Nummer gegen Kummer: 116 111
Hier können alle anrufen, die Sorgen haben und sich beraten lassen machen. Das Angebot gilt für Kinder, Jugendliche und Eltern in ganz Deutschland.