Aldi, Online-Shopping, Fifa 20Das ändert sich ab September für Verbraucher
Köln – Auch zum September 2019 müssen sich Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen. Neuerungen beim Bezahlen im Internet, ein neues iPhone und exklusiver Premium-Content bei Youtube für alle sind nur drei Beispiele.
Alle Änderungen und neuen Gesetze ab September 2019 im Überblick:
Zwei Faktor-Authentifizierung beim Bezahlen im Internet
Die neue Zahlungsrichtlinie der Europäischen Union („Payment Service Directive“/„PSD2“) macht das Zahlen im Netz sicherer - aber zunächst auch umständlicher. Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ab dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: „Wissen“ (also zum Beispiel Geheimnummer/PIN), „Besitz“ (also zum Beispiel Smartphone, Original-Zahlungskarte), „Sein“ (biometrische Merkmale wie zum Beispiel ein Fingerabdruck).
Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können vergleichsweise leicht ausgespäht werden. Darum verlangt das Gesetz bei Kreditkartenzahlungen künftig zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN), die sich der Kunde für das jeweilige Geschäft auf sein Handy schicken lässt.
Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung dieser europäischen Zahlungsdiensterichtlinie hat, gewährt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei Kreditkartenzahlungen im Internet eine Übergangsfrist: Zahlungen per Kreditkarte im Internet können demnach vorerst weiter mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen erfolgen. Wie lange die zeitlich befristeten Erleichterungen gelten, legte die Bafin nicht fest.
iTAN-Listen werden ungültig
Eine weitere Konsequenz aus der neuen Richtlinie ist, dass TAN-Listen auf Papier (iTAN) ab dem 14. September verschwinden. Denn die PSD2-Richtlinie verbietet ihren Einsatz. Stattdessen soll die TAN aus Sicherheitsgründen erst in dem Augenblick entstehen, in dem die Zahlung ausgelöst wird. Dazu dienen unter anderem Generator und Mobiltelefon. Der Generator sendet die TAN verschlüsselt an die Bank, die Telefon-TAN wird entweder per Hand in eine Maske eingegeben oder automatisch in die App eingetragen.
Dünne Plastiktüten bei Aldi nicht mehr kostenlos
Der Discounter Aldi schafft die kostenlosen Obst- und Gemüsebeutel aus dünnem Plastik ab. Wer bei dem Billiganbieter beim Einkauf von Äpfeln, Birnen oder Tomaten nicht auf den sogenannten Knotenbeutel verzichten will, muss dafür ab dem 1. September an einen Cent pro Stück zahlen. Der Konzern reagiert damit auf den hohen Plastikverbrauch in Supermärkten, denn bisher bieten die großen Lebensmittelhändler die dünnen Kunststoffbeutel in ihren Obst- und Gemüseabteilungen in der Regel noch kostenlos an. Verbraucher- und Umweltschützer kritisieren aber, dass der Betrag mit einem Cent zu gering sei. Sie fordern einen höheren Preis, um den Verbrauch der dünnen Plastiktüten zu verringern.
Neues iPhone von Apple am 10. September erwartet
Gerüchten zufolge könnte bei einem Apple-Event am 10. September ein neues iPhone vorgestellt werden, Wie gewohnt, gibt es aber keine Bestätigung dieses Termin seitens Apple.
Traditionell kursieren um die neuesten Modelle des Smartphones viele Gerüchte. Angeblich soll die Kamera ein zusätzliches Objektiv erhalten. Das würde viele zusätzliche Funktionen ermöglichen. Nach bisherigen Berichten sollen die neuen iPhones ein zusätzliches Ultra-Weitwinkel-Objektiv sowie den Namenszusatz „Pro“ bekommen. Das iPhone bleibt weiter das mit Abstand wichtigste Apple-Produkt und machte zuletzt – trotz Absatzrückgang – noch knapp die Hälfte des Konzern-Geschäfts aus.
Außerdem solle man künftig die Airpods-Ohrhörer in ihrem Gehäuse drahtlos auf der Rückseite der neuen iPhones aufladen können, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Konkurrent Samsung hatte eine solche Funktion für seine Ohrhörer im Frühjahr mit dem Galaxy S10 eingeführt - zusammen mit einem Ultra-Weitwinkel-Objektiv. Des weiteren wolle Apple der günstigen Version seiner iPad-Tablets einen größeren Bildschirm spendieren und die Computer-Uhr Apple Watch auffrischen. Für kommendes Jahr seien die nächste Generation der AirPods sowie ein günstigeres Modell des vernetzten Lautsprechers HomePod in Arbeit.
Youtube-Originals auch ohne Premium-Abo
Nutzer ohne Premium-Abonnement können ab dem 24. September auf sogenannte Youtube-Originals zugreifen. Dabei handelt es sich um Exklusiv-Produktionen, die vorher nur Kunden gegen Bezahlung für 11,99 Euro im Monat streamen konnten. Die zahlreichen Eigenproduktionen können Nutzer ohne Premium-Abo aber nur mit Werbeunterbrechungen schauen. Außerdem gelten die Änderung nur für Filme, Serien und Livestreams, die nach dem 24. September 2019 veröffentlicht wurden.
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Neue Abgasnorm für Neuwagen
Ab dem 1. September gilt die neue Abgasnorm Euro 6d-Temp. Das heißt, dass alle neuzugelassenen Fahrzeuge diese Abgasnorm besitzen müssen. Neben der neuen Abgasnorm wird am 1. September auch auch der sogenannte RDE-Test eingeführt, der dann für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend ist. Die Abkürzung RDE steht für „Real Driving Emissions“. Beim RDE-Test werden die Emissionswerte von Fahrzeugen im realen Alltagsverkehr ermittelt, indem am Heck ein mobiles Messgerät angebracht wird. Im Gegensatz zu einem Test auf einem so genannten Rollenprüfstand werden dabei auch äußere Einflüsse wie Wetter, Steigungen oder Verkehrsaufkommen sowie das Fahrverhalten berücksichtigt. Der RDE-Test ist für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bereits seit dem 1. September 2017 als Testverfahren zugelassen.
Fifa 20 kommt auf den Markt
Am 27. September bringt Hersteller Electronic Arts mit FIFA 20 die neueste Version der bekannten Videospielreihe für die Geräte PS4, Xbox One, PC und Nintendo Switch heraus. Verbraucher können sich auf einige Änderungen einstellen: die größte Überraschung ist die Ankündigung eines neuen FIFA-Street-Modus namens VOLTA. Dabei können Nutzer zwischen verschiedenen Offline- sowie Online-Spielmodi wechseln.
Weniger Geld für Asylbewerber
Zum 1. September 2019 tritt das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Das bedeutet für alleinstehende, erwachsene Asylbewerber weniger Geld. Das bringt eine Änderung mit sich: Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden zukünftig aus den Geldleistungen ausgegliedert und als Sachleistung erbracht. Asylbewerber, die in einer Sammelunterkunft leben, erhalten zukünftig 310 Euro monatlich. Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft wohnen, bekommen noch 344 Euro im Monat. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 26 Euro mehr als vorher, für Kinder unter 6 Jahren ändert sich nichts.
Asylbewerbern und Geduldeten, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können zukünftig Leistungen auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland beziehen. Das war bisher nicht möglich, was dazu führte, dass viele Geflüchtete das aufgenommene Studium oder ihre Ausbildung abbrachen. (sar / mit dpa)