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Neue Corona-Regeln, KinderbonusDas ändert sich für Verbraucher im Oktober

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Ab Mitte Oktober soll eine neue Corona-Teststrategie umgesetzt werden. Wie diese im Detail aussehen wird, entscheiden die jeweiligen Bundesländer.

Köln/Berlin – Im Oktober 2020 treten verschiedene politische Beschlüsse in Kraft. Für Verbraucher verändern sich unterschiedliche Dinge: Es werden neue Corona-Regeln gelten, Eltern können sich über eine Bonuszahlung freuen, Zahnarzt-Patienten über höhere Zuschüsse. Außerdem will die Bundesregierung den Weg aus der Insolvenz einfacher gestalten. Wir geben einen Überblick.

Neue Corona-Regeln

Zeitgleich mit einer für den 15. Oktober geplanten Einführung einer digitalen Anmeldung für nach Deutschland einreisende Menschen sollen die Bundesländer neue Quarantäne-Regeln beschließen. Anmelden muss sich über das neue Online-Portal demnach nur, wer sich vorher in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat.

Die neue Teststrategie für Einreisende „wird auf der Basis einer neuen Rechtsgrundlage eingeführt“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, der Deutschen Presse-Agentur. Hierfür erarbeitete das Ministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium eine neue Musterquarantäneverordnung, die dann jeweils von den Ländern in eigener Verantwortung in Kraft gesetzt werden müsse. „Die digitale Einreiseanmeldung wird aus diesem Grund ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt – am 15. Oktober – eingeführt“.

Nach dpa-Informationen erhält, wer seine Angaben in dem Portal eingibt, eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle – etwa am Flughafen durch die Bundespolizei – vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.

Kindergeld

Eltern, die kindergeldberechtigt sind, dürfen sich im Oktober auf eine Bonuszahlung von 100 Euro freuen. Diese ist Teil des Corona-Konjunkturpakets und schließt an die einmalige Ausschüttung von 200 Euro pro Kind aus dem September an.

Die Kosten für den Bonus liegen laut Bundesregierung bei gut vier Milliarden Euro. Vom Kinderbonus sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Die Zahlung wird auf weitere laufende Familien- oder Sozialleistungen nicht angerechnet, deren Höhe bleibt gleich. Auch muss die Zahlung – wie bereits im September – nicht beantragt werden. Sie erfolgt automatisch.

Höhere Zuschüsse für Zahnarzt-Patienten

Für Zahnarzt-Patienten bleibt eine Lücke im Bonusheft in Ausnahmefällen künftig ohne Folgen. Demnach kann zumindest für den höchsten Kassenzuschuss zum Zahnersatz, für den Patienten zehn Jahre am Stück Vorsorgetermine nachweisen müssen, das einmalige Versäumnis einer Untersuchung entschuldigt sein, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erklärt.

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Weil der Gesetzgeber keine konkreten Beispiele für mögliche Ausnahmefälle nennt, müssen Patienten das Versäumnis allerdings gegenüber der Krankenkasse schlüssig begründen. Es liege dann im Ermessen der einzelnen Kasse, ob sie einen Fall als begründet ansieht oder nicht, teilt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit. Ab Oktober steigt auch die Höhe der Festzuschüsse – wer zum Beispiel zehn Jahre lückenlose Vorsorge nachweisen kann, dem zahlt die Kasse 75 statt bisher 65 Prozent Zuschuss.

Schnellerer Weg aus der Insolvenz

Künftig sollen verschuldete Unternehmen und Privatpersonen schon nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen können. Voraussetzung dafür ist nicht mehr die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger sowie die Begleichung von Verfahrenskosten. Das hat die Bundesregierung im Juli beschlossen.

Die kürzere Verfahrensdauer von drei Jahren soll für alle ab dem 1. Oktober beantragten Verfahren gelten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll diese Regelung zunächst bis zum 30. Juni 2025 gültig sein und dann evaluiert werden. Wie bisher müssen Schuldner zahlreichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen, um eine Restschuldbefreiung erlangen zu können. (pg/dpa)