Kirmes, Filme, TanzenAllerheiligen ist ein stiller Feiertag – das ist alles verboten

Lesezeit 3 Minuten
Das Riesenrad der Deutzer Kirmes mit dem Kölner Dom im Hintergrund.

Normalerweise öffnet die Deutzer Kirmes schon Mittags, an Allerheiligen aber erst abends um 18 Uhr.

Allerheiligen ist in NRW ein Feiertag. Ein sogenannter „stiller“. Es gibt also Einschränkungen im Alltag, die auch Nichtgläubige betreffen.

Köln – „Heidi“, „Die Ghostbusters“ und „Das Leben des Brian“: Diese Filme mögen zwar harmlos wirken, doch sie alle stehen auf der schwarzen Liste für die sogenannten stillen Tage. Das Institut für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) regelt nicht nur die Altersfreigabe von Filmen, sondern an solchen Feiertagen auch die Erlaubnis zur Vorführung.

Dazu gehört auch Allerheiligen. Der katholische Feiertag gilt für mehr als die Hälfte der Menschen in der Bundesrepublik, denn er wird in den besonders bevölkerungsreichen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg begangen, und auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland. 

Horrorfilme und Blödelstreifen sind verboten

Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an stillen Tagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen, wie es im Feiertagsgesetz des Landes NRW formuliert ist. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile über 1400 Einträge umfasst.

Alles zum Thema Film und Fernsehen

Platz findet dort etwa Monty Pythons „Das Leben des Brian“, ein Klassiker der satirischen Auseinandersetzung mit dem Christentum. Verboten sind aber auch viele Horror-Streifen wie die Splatter-Reihe „Saw“, „The Texas Chainsaw Massacre“ oder „A Nightmare on Elm Street“.

Dem „ernsten Charakter“ werden aber auch Actionfilme wie „Rambo: Last Blood“ oder der Western „Für ein paar Doller mehr“ offenbar nicht gerecht. Blödelfilme wie „Jackass“ tauchen ebenso auf wie „The Rocky Horror Picture Show“.

Nicht mehr auf der Liste, aber trotzdem verboten ist auch „Heidi in den Bergen“. Das liegt allerdings nicht am Inhalt des Films, sondern schlicht daran, dass der Filmverleih damals vergessen hatte, eine Freigabe für stille Feiertage zu beantragen. Andere Filme wie „Mary Poppins“ oder „Die Feuerzangenbowle“ waren zwar verboten, wurden nach einer erneuten Prüfung aber wieder erlaubt, wie ein Sprecher der FSK mitteilt. Doch nicht nur Filmvorführungen sind an stillen Feiertagen untersagt.

Deutzer Kirmes eröffnet wegen Allerheiligen erst um 18 Uhr

Auch Poetry Slams, Theateraufführungen, Konzerte oder Volksfeste fallen unter dieses Verbot. Kurz gesagt, alles was mit Spaß und Unterhaltung zu tun hat, ist an stillen Feiertagen tabu. Das Tanzverbot an Allerheiligen beispielsweise beendet in den katholisch geprägten Bundesländern auch die Halloween-Party. Um fünf Uhr am frühen Morgen müssen die Gäste aufhören zu tanzen und die Musik darf nicht zu laut sein. Das Verbot gilt allerdings nur bis 18 Uhr. Das ist auch der Grund, warum die Deutzer Kirmes zumindest am Dienstagabend noch ihre Pforten öffnen kann.

Was genau am Feiertag erlaubt ist und was nicht, ist in den Feiertagsgesetzen der Länder geregelt, daher unterscheiden sich die Verbote von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist an allen stillen Feiertagen ganztägig der Betrieb von Waschsalons, Autowaschanlagen und Fahrschulen nicht erlaubt. Auch Wohnungsumzüge, Zirkusvorführungen, Pferderennen und Briefmarken-Tauschbörsen sind verboten. Erholungsanlagen wie Saunen und Fitnessstudios sind nicht von den Feiertagsverboten betroffen. (dmn/fho/dpa/ots) 

Nachtmodus
KStA abonnieren