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Datum, Kosten, AlternativenWann ist wirklich Schluss mit alten Öl- und Gasheizungen?

Lesezeit 4 Minuten
Ein Gaszähler zeigt den Verbrauch eines Mehrfamilienhauses an.

Auf 155 Seiten schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz vor, wie die Deutschen künftig heizen sollen.

Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz für Eigentümer? Wann muss die alte Heizung raus und wie viel wird das kosten? Ein Überblick.

Das von der Bundesregierung geplante Verbot für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wird die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren mit Kosten von über 9 Milliarden Euro jährlich belasten. Dem gegenüber sollen Einsparungen von rund 11 Milliarden Euro stehen – die allerdings auf eine angenommene Betriebszeit der neuen Heizungen von 18 Jahren hochgerechnet sind, sich also deutlich später bemerkbar machen werden. Grundlage für die Berechnung der Einsparungen ist unter anderem die Annahme, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Gas durch den ansteigenden CO₂-Preis in den kommenden Jahren deutlich teurer werden.

Die Zahlen stammen aus dem Gesetzentwurf für die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, den das Wirtschaftsministerium am Montag veröffentlicht hat. Monatelange Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition waren nötig, ehe sich die beteiligten Ministerien auf den 115 Seiten umfassenden Gesetzestext verständigen konnten. Eine letzte politische Einigung war erst am Freitagabend erfolgt. Über das Wochenende haben die Fachleute im Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium die letzten Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet. Ein Überblick, was das für Hausbesitzerinnen und -besitzer bedeutet:

Welche Heizungen dürfen ab 2024 noch betrieben werden?

Mit dem Gesetz wird es bereits ab Januar 2024 für viele Haushalte nicht mehr möglich sein, eine klassische Öl- oder Gasheizung als Neugerät installieren zu lassen. Neu eingebaute Heizungen müssen ab diesem Zeitpunkt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz listet eine Reihe von Heizungssystemen auf, die dafür infrage kommen, unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Heizungen auf Basis von Wasserstoff. Auch Hybridgeräte, die eine Wärmepumpe zur Grundversorgung nutzen und nur an extrem kalten Tagen eine klassische Befeuerungsanlage zuschalten, sollen erlaubt sein.

Als weitere Möglichkeit nennt der Gesetzentwurf H2-Ready-Gasheizungen, also solche, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden können. Letzteres war vor allem der FDP wichtig gewesen, die auf eine „technologieoffene Lösung“ gedrängt hatte. Wegen der knappen Verfügbarkeit und hohen Kosten von Wasserstoff sowie eines fehlenden Netzes schätzen Fachleute die Option aber als eher theoretisch ein.

Wie lange dürfen Öl- und Gasheizungen noch verwendet werden?

Wer eine Öl- oder Gasheizung im Keller hat, kann diese weiterbetreiben, bis diese ihren Dienst aufgibt. Reparaturen bleiben möglich, ein Ersatz durch ein neues Gerät hingegen nicht. Falls sich eine Heizung nicht mehr reparieren lässt – Fachleute sprechen von einer Havarie – muss diese durch ein Heizsystem ersetzt werden, das den gesetzlichen Ansprüchen entspricht. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren dürfen Gebraucht- oder Mietgeräte eingebaut werden, damit Altbaubesitzerinnen und ‑besitzer genügend Zeit haben, eine aufwendigere Sanierung zu planen. In Gemeinden, wo ein Fernwärmenetz in Planung ist, kann die Frist auf bis zu zehn Jahre erhöht werden.

Gibt es Ausnahmen vom Tauschgebot?

Ausnahmen von dem Tauschgebot gelten für Hochbetagte: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, können auch im Havariefall eine neue Gas- oder Ölheizung installieren lassen. Auch in Härtefällen soll eine Befreiung von der Austauschpflicht möglich sein.

Für Mehrfamilienhäuser mit Zentral- oder Gasetagenheizungen gelten Übergangsregeln. Fällt die erste Gasetagenheizung in einem Gebäude aus, haben die Eigentümer oder Eigentümerinnen drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, bekommen sie zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.

Bis zu welchem Zeitpunkt dürfen überhaupt noch Öl- und Gasheizungen betrieben werden?

Grundsätzlich gilt aber für alle Bürgerinnen und Bürger, dass Heizkessel nur bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Danach sind Gasheizungen nur noch dann erlaubt, wenn sie zu 100 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden. Außerdem gilt auch weiterhin die sogenannte 30-Jahres-Regel, wonach ineffiziente Heizungen 30 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die vor dem 1. Februar 2002 in ihr Haus oder ihre Wohnung gezogen sind.

Wird es finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch geben?

Der Umstieg soll durch gezielte Förderprogramme unterstützt werden. Die Bundesregierung verspricht, damit auch soziale Härten abzufedern. Vermögende sollen weiterhin von Steuerermäßigungen profitieren. Konkrete Größenordnungen der Fördersätze nennt der Gesetzentwurf allerdings nicht.