Angemalt, zerrissenKaputte Geldscheine umtauschen – geht das?
Dass Geld letztendlich auch nur Papier ist, merkt man meist erst, wenn die Scheine kaputt sind. Ob bekritzelt oder zerrissen: Mit beschädigten Geldnoten lässt es sich nicht überall problemlos bezahlen, denn nicht jeder Händler ist dazu bereit, sie anzunehmen.Doch damit ist nicht alles verloren. Kaputte Geldscheine können umgetauscht werden – dafür muss allerdings mehr als 50 Prozent vom Schein vorhanden sein. Wie es funktioniert in der Übersicht.
Umtausch bei der Hausbank
Der einfachste Weg, einen kaputten Geldschein umzutauschen, ist der Weg zur Hausbank. Dort können die Mitarbeiter entscheiden, ob sie das Geld direkt ersetzen. Verpflichtet sind die Banken dazu allerdings nicht.
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Umtausch bei der Bundesbank
Beschädigtes Geld kann auch bei der Deutschen Bundesbank umgetauscht werden. „Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- und DM-Banknoten Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen, von denen die Hälfte oder weniger vorgelegt wird, vernichtet wurden“, heißt es seitens des Instituts. Auch Euro-Münzen können hier umgetauscht werden. Zahlen müssen Verbraucher in der Regel nichts für den Service. Deutschlandweit gibt es Hauptverwaltungen und Filialen der Bundesbank an 35 Standorten, das Geld kann allerdings auch eingeschickt werden.
Keine Rückerstattung bei mutwilliger Beschädigung
Wer einen Geldschein absichtlich beschädigt, macht sich zwar nicht strafbar, bekommt aber unter Umständen keinen Ersatz dafür. Denn die Deutsche Bundesbank lehnt bei einem Verdacht auf Vorsatz den Umtausch des beschädigten Bargeldes ab.Wurden Banknoten unbeabsichtigt beschädigt, zum Beispiel bei einem Brand, haben Verbraucher Anspruch auf Ersatz.
In einem solchen Fall überprüfen die Experten der Bundesbank die Asche der verbrannten Geldscheine. Aus der chemischen Zusammensetzung der Reste können die Techniker den Wert der Scheine bestimmen. Es lohnt sich also immer, die Reste des Scheins zu sichern. (chs mit dpa)