Abgabetermin 31. JuliWelche Gründe zählen, um die Steuererklärung später abzugeben?
Das Stichdatum zur Abgabe der Steuerklärung rückt immer näher: Es ist in diesem Jahr der 31. Mai. Das gilt allerdings nur für diejenigen Steuerzahler, die dazu verpflichtet sind, die Erklärung abzugeben.
Wer seine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt offenlegen muss, regelt der Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes. Verpflichtet sind unter anderem Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben.
Wer sie freiwillig abgibt, hat dafür bis zu vier Jahre Zeit. Das bedeutet: Sie können bis zum 31. Dezember 2017 noch eine freiwillige Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 nachreichen.
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Wie kann ich die Frist verlängern?
Können Steuerpflichtige den Termin nicht einhalten, sollten sie eine Fristverlängerung beantragen. „Dafür reicht ein formloses Schreiben per Brief oder Fax“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Eine Fristverlängerung per E-Mail sei nur möglich, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Klocke rät außerdem davon ab, einfach nur beim Finanzamt anzurufen. Als Nachweis sei ein schriftlicher Vermerk immer besser. Einen Brief oder ein Fax könne der Bearbeiter leichter in seinen Akten abheften. „Dann gibt es später keine Probleme“, sagt sie.
Diese Gründe gelten:
- Krankheit
- Hohes Arbeitspensum
- Fehlende Unterlagen
Wichtig: In dem Antrag muss man ein genaues Datum angeben, bis wann man die Steuererklärung nachreichen will.
„Außerdem sollten Sie ihre Steueridentifikationsnummer sowie den vollständigen Namen und die Adresse aufschreiben“, rät Klocke. Diese Angaben finden Verbraucher auf alten Steuerbescheiden.
Hilft bei der Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, muss man nicht einmal eine Fristverlängerung beantragen. Dann reicht es, wenn man die Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2017 einreicht. (chs/dpa)