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Brille, Medikamente, TherapienDiese Gesundheitskosten können Sie steuerlich absetzen

Lesezeit 5 Minuten

Manche Ausgaben zur Linderung von Krankheiten lassen sich in der Steuererklärung absetzen.

Medikamente gegen den lästigen Heuschnupfen, eine teure Brille wegen der Sehschwäche und dann noch eine Zahnprothese – Gesundheit ist manchmal teuer. Doch es gibt eine gute Nachricht:

Sie können das Finanzamt an diesen Ausgaben oft beteiligen. Denn Ausgaben für die Gesundheit sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Was gilt als Krankheitskosten?

„Krankheitskosten sind Aufwendungen, die zur Heilung oder zur Linderung einer Krankheit getragen werden müssen“, erklärt Nöll. Kosten, die entstehen, um eine Krankheit erträglicher zu machen, gehören ebenfalls dazu. Vorbeugende Krankheitskosten können hingegen nicht abgesetzt werden. Auch Behandlungen, die lediglich aus kosmetischen Erwägungen heraus vorgenommen werden, sind keine steuerlich relevanten Ausgaben.

Das ist der Haken

Das Finanzamt erkennt die Aufwendungen zwar als außergewöhnliche Ausgaben an, berichtet die Stiftung Warentest in dem «Finanztest Spezial Steuern 2017». Allerdings müssen die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen.

Erst ab einer bestimmten Grenze beteiligt sich der also Fiskus. „Außergewöhnliche Belastungen liegen grundsätzlich dann vor, wenn dem Steuerzahler größere Aufwendungen erwachsen, als sie der überwiegenden Mehrzahl von Steuerzahlern gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes entstehen“, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Das heißt: Das Finanzamt erkennt nicht den vollen Betrag an, sondern rechnet eine sogenannte zumutbare Belastung an.

Wie berechnet sich die Höhe der „zumutbaren Belastungen“?

Die Höhe der zumutbaren Belastung wird individuell berechnet. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. «Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40 000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 1200 Euro im Jahr überschritten», rechnet Klocke vor.

Denn dieser liegt hier bei drei Prozent der Einkünfte. Singles ohne Kinder, die im vergangenen Jahr mehr als 51 130 Euro verdient haben, müssen mehr aus eigener Tasche zahlen: Sie können erst Kosten geltend machen, die sieben Prozent ihrer Einkünfte übersteigen - also über etwa 3579 Euro liegen.

Welche Kosten können Steuerzahler einreichen?

Der Fiskus erkennt zum Beispiel Ausgaben an für den Zahnarzt, die Geburt eines Kindes, für eine Brille oder für die Krankengymnastik, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Auch wer sich das Rauchen abgewöhnt, kann die Kosten dafür eventuell steuerlich absetzen. Bedingung ist hier: Die Krankenkasse hat die Kosten nicht übernommen. Zudem müssen Raucher ihre Nikotinsucht mit einem ärztlichen Attest belegen.

Abzugsfähig sind laut Stiftung Warentest auch Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten. Als Nachweis genügt meist der Zahlungsbeleg der Apotheke. Übernimmt die Kasse die Medikamente nicht, sollte der Arzt sie mit einem grünen Rezept verordnen. Dies kann später als Nachweis dienen. Chronisch Kranke können eine Dauerverordnung vorlegen. Manche Apotheken erstellen auch eine Jahresübersicht über die Zahlungen des Patienten.

Abzugsfähig sind nicht nur Ausgaben für schulmedizinische Therapien. Auch die Kosten für alternative Behandlungen, zum Beispiel homöopathische Therapien, können Patienten unter Umständen absetzen. Vorausgesetzt: Die Behandlung ist medizinisch notwendig und wurde verordnet. Ebenfalls anerkannt werden in der Regel die Kosten Rollstühle, Krücken oder Rollatoren.

Wann können Krankheitskosten Betriebsausgaben sein?

Wurde eine Krankheit durch den Beruf bedingt, können die entstandenen Kosten auch Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten sein. Das kann laut BDL beispielsweise bei typischen Berufskrankheiten oder durch einen betrieblich bedingten Unfall der Fall sein.

Zuletzt bestätigte der BFH 2013, dass Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit als Werbungskosten abziehbar sind, wenn es sich um eine Berufskrankheit handelt (Az.: VI R 37/12). Der Vorteil: „Hierbei gibt es das Kriterium der zumutbaren Eigenbelastung nicht“, erklärt Nöll. „Das heißt: Die Aufwendungen sind ab dem ersten Euro berücksichtigungsfähig.“ (dpa/red)

Grundregeln für die Steuererklärung

Wozu dient die Steuererklärung?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Es wird davon ausgegangen, dass ein Standard-Arbeitnehmer das ganze Jahr über zu einem gleichen Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Einkommensteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Neun von zehn Steuerzahlern bekommen Geld zurück, weil sie zahlreiche Ausgaben absetzen können.

Fürs Finanzamt: Diese Belege sollten Sie aufbewahren

• Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen

• Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge zum Beispiel aus Aktienfonds

• Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Scheidungs-, Unterhalts-, Zivilprozess- oder Beerdigungskosten

• Nachweise der Behinderung wie ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid

• Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

• Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge wie die Riester-Rente

• Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen steuerrelevanter Ausgaben: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Die zweite Gruppe sind die Sonderausgaben – für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheiten oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen?

Grundlage der Besteuerung ist das Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt. Damit wird also nur das Einkommen gemindert; wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt dann davon ab, wie hoch der jeweilige Steuersatz des Steuerzahlers ist. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Einige wichtige Daten erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers – dort sind etwa Lohn, die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Viele abzugsfähige Ausgaben müssen belegt werden. Wichtig ist, dass gekaufte Artikel möglichst genau auf der Quittung verzeichnet sind. Für andere Angaben flattern Steuernachweise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus – etwa von Banken oder Versicherungen.

Kann ich meine Steuererklärung alleine machen?

Die Formulare können per Hand oder elektronisch mit dem Programm Elster der Finanzverwaltung ausgefüllt werden. Daneben ist es möglich, eine Steuersoftware für den Computer zu kaufen, einem Lohnsteuerhilfeverein beizutreten oder zum Steuerberater zu gehen. Die ideale Lösung hängt laut Bund der Steuerzahler vom individuellen Steuerwissen ab und davon, wie komplex der Steuerfall ist. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen. (red)

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