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Kostenlos, drei Euro, voller PreisWer jetzt wie viel für Corona-Schnelltests bezahlt

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Testzentren 290622

Menschen stehen vor dem Testzentrum am Ebertplatz Schlange, um sich einen aktuellen Covid-19-Test zu besorgen.

Berlin – Mal eben kostenlos auf Corona testen – damit ist seit Donnerstag nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Für einige gibt es zwar weiterhin Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten, alle anderen müssen sie selbst zahlen. Entweder drei Euro oder den vollen Preis, den die Teststation veranschlagt. Wer wie viel oder weiterhin nichts zahlen muss, hängt vom Anlass des Tests und der jeweiligen Situation ab.

Die neue Regelung sorgt für Verwirrung und Kritik. So ist die Unterteilung in die verschiedenen Preisklassen teilweise kompliziert und nicht ganz eindeutig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte in einem Schreiben an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), über das zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, dass Bürgertests nicht mehr abgerechnet und ausgezahlt werden könnten, da die Ansprüche auf einen kostenlosen oder vergünstigten Test nun erst recht nicht mehr geprüft werden könne.

Was ändert sich grundsätzlich?

Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kostenlose Angebot wird jetzt – bis auf Ausnahmen – „ausgesetzt“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Die überarbeitete Testverordnung mit den neuen Regeln steht seit Mittwoch im Bundesanzeiger und gilt damit seit Donnerstag, 30. Juni.

Wer bekommt weiterhin kostenlose Schnelltests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer, Kinder bis fünf Jahre, Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können. Alle anderen müssen den Preis bezahlen, den die jeweilige Teststation für einen Test verlangt – es sei denn, es gibt einen Anlass, der zum Drei-Euro-Preis berechtigt.

In welchen Fällen müssen nur drei Euro gezahlt werden?

Die Drei-Euro-Tests sind für den privaten Bereich gedacht, für Besuche von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Die hier entstehenden Mehrkosten für die Testzentren übernimmt, wie auch bei den kostenlosen Tests, der Bund. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung oder Behinderung zu treffen.

Wie soll ein Anlass, der einen Schnelltest für nur drei Euro rechtfertigt, kontrolliert werden?

Hier wird es etwas schwammig. Schließlich kann jeder behaupten, beispielsweise die kranke Großmutter besuchen zu wollen. Dazu heißt es, solche Besuche müssten „glaubhaft“ gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch beispielsweise das Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.

Was ist mit Menschen, die Symptome haben?

Leichte Corona-Symptome sind fast genauso schwer nachzuweisen wie ein Besuch bei der Großmutter. Die entsprechenden Symptome sind kein Grund für einen kostenlosen oder einen Drei-Euro-Test. Menschen, die die für Corona typischen Symptome zeigen, sollen von nun an zur Hausärztin oder zum Hausarzt gehen. Dort können sie dann, nach Entscheidung von Ärztin oder Arzt, kostenlos getestet werden. Abgerechnet wird das über die Krankenkasse.

Und wenn ich mich ohne Anlass testen lassen will?

Dann muss der volle Preis gezahlt werden, den die Teststation für einen Schnelltest verlangt. Wie hoch der ist, können die Anbieter selbst bestimmen. Auf Anfrage des Südwestrundfunks (SWR) sagte Frank Eickmann, stellvertretender Geschäftsführer des Landesapothekenverbands Baden-Württemberg: „Wir gehen davon aus, dass das mindestens 9,50 Euro kosten wird.“ Das sei der Betrag, den die Apotheken und Teststationen vom Bund pro Test bekommen, wenn die Bürgerinnen und Bürger eine Test-Berechtigung haben.

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Welche Nachweise werden noch verlangt?

Wie bisher muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf – für die es weiterhin Gratistests gibt – noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.

Wo gibt es noch offene Fragen?

Etwas Verwirrung gab es beim Punkt Besuche bei älteren oder Vorerkrankten. Zwar können sich Menschen, die Angehörige oder Bekannte in Kliniken oder Pflegeheimen besuchen, weiterhin kostenlos testen lassen. In der Verordnung heißt es aber auch, diejenigen, die sich mit Über-60-Jährigen oder mit Vorerkrankten treffen wollen, müssen für einen Test drei Euro zuzahlen. Hier wird eine Trennlinie zwischen privaten Treffen und Begegnungen in Einrichtungen gezogen. Es mache einen Unterschied, ob man möglicherweise infiziert in eine Klinik oder eine Pflegeeinrichtung spaziere oder jemanden zu Hause treffe, erläuterte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Nachfrage.

Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?

Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie – mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Schritt begründet. Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wären es fünf Milliarden.

Übernehmen die Länder den Drei-Euro-Anteil?

Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder hatten aber schnell signalisiert, dass es dafür keine Pläne gibt. Die drei Euro ersetze man nicht „und zwar in keinem der Länder“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag. (dpa/tli)