Schutz für Kunden und KollegenDürfen Arbeitgeber einen Corona-Schnelltest verlangen?
Weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sollen auch durch vermehrt eingesetzte Schnelltests möglich werden. Die Anwendung ist relativ unkompliziert, der Test fix gemacht – zum Beispiel vor der Arbeit. Aber dürfen Arbeitgeber von ihren Beschäftigten einen solchen Schnelltest verlangen?
„Eine schwierige Frage“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Schließlich gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Der Fachanwalt hat aber eine Einschätzung: „Meine persönliche Meinung geht klar dahin, dass Arbeitgeber einen solchen Schnelltest verlangen können.“ Arbeitgeber seien zum Beispiel ihren Kunden und auch ihren Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet.
Infizierte sollen schnell identifiziert werden
„In einer solchen Pandemie-Situation müssen Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten versuchen, möglichst schnell zu identifizieren, ob jemand erkrankt ist. Insbesondere weil viele Erkrankte ja auch gar keine Symptome zeigen“, sagt Schipp. Das heißt: Wo Kontakte mit Kunden oder anderen Arbeitnehmern für Beschäftigte unvermeidbar sind, müssen sich Arbeitnehmer wohl auf Verlangen des Arbeitgebers einem Test unterziehen.
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Und was, wenn sich Arbeitnehmer weigern, einen Corona-Schnelltest zu machen? Schipp sieht das so: „Wer sich weigert, den wird der Arbeitgeber nach Hause schicken können.“ Die Person bekomme dann unter Umständen auch keinen Lohn, weil sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringt.
Wer den Test verlangt, muss auch dafür zahlen
Die Kosten für Schnelltests muss dem Fachanwalt zufolge aber grundsätzlich der Arbeitgeber tragen, wenn er sie verlangt.
Wie oft Arbeitgeber einen Test verlangen können, ist laut Schipp ebenfalls schwierig zu beantworten und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es sei aber durchaus denkbar, dass es in bestimmten Jobs für den Arbeitgeber zulässig ist, täglich einen Test zu verlangen. „Vorausgesetzt, es sind überhaupt so viele Schnelltests verfügbar“, so Schipp.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.