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Die größten Autofahrer-ÄrgernisseWas tun, wenn die Nummernschilder geklaut wurden?

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Da fehlt was: Nach einem Diebstahl der Autokennzeichen muss zunächst die Polizei informiert werden. Erst mit neuen Schildern kann die Fahrt weitergehen.

Berlin/Neuss – Der Tag war stressig, man will nur noch schnell nach Hause und dann das: Die Nummernschilder wurden geklaut, man ist zugeparkt, die Ampel wird nicht grün oder man wird geblitzt obwohl man gar nicht zu schnell gefahren ist.

Die wichtigsten Tipps für Autofahrer in sechs ärgerlichen Situationen:

Nummernschilder geklaut

Jetzt muss die Polizei gerufen werden, die den Diebstahl aufnimmt, erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. Mit dem Auto fahren dürfe man jetzt nicht mehr. „Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von 50 Euro nach sich ziehen würde.“ Anschließend müssen sich die Besitzer neue Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt besorgen. Erst dann dürfen sie den Wagen wieder bewegen.

Auto nach dem Urlaub abgeschleppt

Bei der Rückkehr aus dem Urlaub findet sich das Auto nicht mehr an der Straße, sondern wurde abgeschleppt. „Das kann der Fall sein, wenn dort eine Baustelle eingerichtet wurde und es entsprechende Halteverbotsschilder gibt“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu geurteilt, dass der Urlauber die Abschleppkosten tragen muss, wenn die Schilder mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen aufgestellt wurden. Bei längerer Abwesenheit ratsam: den Wagen auf einem privaten Parkplatz abstellen oder einen Bekannten bitten, das Auto im Auge zu behalten, rät Smetanin.

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Vor einem längeren Urlaub geht man besser auf Nummer sicher und prüft, ob der Wagen von einem mobilen Halteverbot betroffen sein kann, z.B. wegen einer Baustelle oder eines Umzugs.

Eigene Parkbucht belegt

Gerade in Innenstädten sind Parkplätze Mangelware. Wer sich eine Parkbucht anmietet, scheint auf der sicheren Seite. Was aber tun, wenn die plötzlich von einem fremden Fahrzeug belegt wird - trotz klarer Beschilderung? „Die falsche Lösung wäre, den eigenen Wagen vor das falsch geparkte Fahrzeug zu stellen, denn dann droht eine Anzeige wegen Nötigung“, sagt Holger Küster vom ACV Automobil-Club Verkehr.

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Holger Küster

Er rät dazu, die Situation genau zu dokumentieren und den Falschparker damit zu konfrontieren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppdienst anzurufen, die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen werden und könnten erst später beim Falschparker geltend gemacht werden - notfalls gerichtlich.

Auto ist zugeparkt

Nach einem langen Tag im Büro ist das Auto zugeparkt. „Zunächst sollte man versuchen, den Halter des störenden Fahrzeugs ausfindig zu machen“, empfiehlt Smetanin. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die könne den Wagen dann auch abschleppen lassen. Übrigens: Zuparken ist auch dann verboten, wenn der andere Wagen falsch geparkt wurde. „Es ist eine Besitzstörung und verbotene Eigenmacht, ein anderes Fahrzeug zuzuparken“, erklärt Goldkamp.

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Ampel bleibt ewig rot

„Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängerampel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt“, rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe der Autofahrer nach einer angemessenen Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlich geregelt, wie lange tatsächlich gewartet werden müsse. Im Zweifelsfall könne auch die Polizei gerufen werden.

Falsch geblitzt

Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installierten Blitzer, rät Rechtsanwalt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkastens und die davor liegende Strecke mit Verkehrsschildern gut zu dokumentieren. „Kommt ein Bußgeldbescheid, sollte man Einspruch einlegen.“ Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamten ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensichtliche Falschmessung hinweisen. (dpa)