Drogentest, Urlaub streichenWas Chefs alles dürfen – und was nicht
Chefs dürfen bei weitem nicht alles – aber immerhin doch vieles. Allerdings sind sich nur wenige Mitarbeiter über die rechtliche Lage am Arbeitsplatz klar. Dabei hat es Vorteile, seine Rechte zu kennen: Falls es zu Auseinandersetzungen kommt, kann man entschiedener auftreten und sich besser durchsetzen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt und die Journalistin Sabine Hockling haben nun ein Buch geschrieben, das Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Arbeitsalltag beantwortet: „Was Chefs nicht dürfen und was doch.“ Wir stellen daraus sechs Fragen vor.
Dürfen Chefs Mitarbeitern das Aufstellen privater Gegenstände am Arbeitsplatz verbieten?
Es gibt verschiedene Schreibtisch-Typen: Manche mögen es minimalistisch und unpersönlich, andere aber umgeben sich gerne mit persönlichen Gegenständen wie Fotos und Urlaubssouvenirs am Arbeitsplatz. Die Autoren erklären, dass das Aufstellen von privaten Gegenständen nicht unbedingt erlaubt ist. „An Arbeitsplätzen, die von Kunden einsehbar sind oder die sich im Großraumbüro befinden, sind viele private Gegenstände meist verboten.“ Aber auch an Einzelplätzen kann der Chef verlangen, die privaten Andenken zu eliminieren.
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Dürfen Arbeitgeber Drogentests anordnen?
Wenn der Chef denkt, dass sein Mitarbeiter zu viel trinkt oder andere Drogen konsumiert, darf er ihn nicht ohne weiteres zum Drogentest nötigen, erklären Ulf Weigelt und Sabine Hockling. Prinzipiell muss der Mitarbeiter dem Test erst zustimmen. Allerdings können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem Drogentests anordnen: „Immer dann, wenn es eine Rechtsgrundlage (zum Beispiel Betriebsvereinbarung) gibt, ein konkreter Verdacht vorliegt sowie Tätigkeiten mit einem hohen Gefahrenpotenzial ausgeführt werden (etwa Piloten, Busfahrer etc.).“
Dürfen Arbeitgeber Handys am Arbeitsplatz verbieten?
Ohne Smartphone geht nichts mehr. Bei der Arbeit können sie allerdings ziemlich ablenkend wirken. Viele Arbeitnehmer merken gar nicht, wie oft und lange sie am Handy hängen – und darauf private Dinge erledigen, die nichts mit dem Job zu tun haben. „Nicht verwunderlich, dass immer mehr Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit generell verbieten – und das dürfen sie auch“, heißt es im Buch von Weigelt und Hockling. Wenn der Chef es aber nicht ausdrücklich verboten hat, das Handy zu nutzen, dürfen Mitarbeiter es angemessen oft nutzen: Laut eines Gerichtsurteils sind das täglich zehn Minuten.
Darf der Chef die Beziehung unter Kollegen verbieten?
Ganz klare Sache: Nein, der Arbeitgeber darf aufgrund des Persönlichkeitsrechts keine Beziehungen unter Kollegen verbieten, heißt es in dem Buch. Wenn es zwischen den Turteltauben allerdings zu Streit und Problemen kommt, die sich negativ auf die Arbeit auswirken, darf der Chef abmahnen oder im wiederholten Falle sogar kündigen.
Darf der Chef kündigen, weil der Mitarbeiter zu langsam arbeitet?
Wer für Aufgaben im Job sehr viel Zeit benötigt und dem Chef oder den Kollegen zu langsam ist, muss keine Kündigung befürchten. Der Grund: „Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, ihre Arbeit schnellstmöglich, sondern fehlerfrei zu erledigen. Dabei müssen sie noch nicht einmal die objektiv durchschnittlichste Leistung erbringen, sondern laut Paragraf 243 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung von mittlerer Art und Güte“, schreiben die Experten.
Darf der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub wieder streichen?
Urlaubzeit ist für Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres, für den Chef ist sie die stressigste. Wenn unvorhergesehene Probleme auftauchen oder das Unternehmen schlecht geplant hat, fehlen ihnen die Mitarbeiter. Doch den schon genehmigten Urlaub darf der Chef deswegen rechtlich nicht streichen – außer, es liegen plötzlich dringend betrieblich veranlasste Situationen vor. Als Beispiel dafür nennen die Autoren Naturkatastrophen oder den plötzlichen Totalausfall vieler Maschinen und ein damit einhergehender großer unternehmerischer Verlust. Der Chef ist hier auf das Wohlwollen des Mitarbeiters angewiesen. Mitarbeiter dürfen andersherum übrigens auch nicht vom bereits genehmigten Urlaub zurücktreten, außer, der Chef erlaubt es. (chs)