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FinanztestReich macht sie nicht – 5 Irrtümer über die finanziellen Folgen einer Ehe

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Eine Ehe hat nicht nur steuerliche und rechtliche Vorteile, sondern auch finanzielle Folgen.

Berlin – Mit der eigenen Hochzeit wollen viele Paare ihre Liebe feiern, ein neues Kapitel ihrer Partnerschaft beginnen. Doch soll bei manch einer Frau oder Mann nicht nur die Romantik eine Rolle bei der Entscheidung einer Ehe spielen, sondern auch vermeintlich finanzielle Sicherheit oder gar der Wunsch, das eigene Konto durch das Vermögen des Partners oder der Partnerin aufzubessern. Die Zeitschrift Finanztest hat sich mit den finanziellen Irrglauben rund um die Ehe beschäftigt. Wir erklären fünf davon:

Nach der Hochzeit gehört den Paaren alles gemeinsam

Wer denkt, durch eine Ehe den eigenen Kontostand aufbessern zu können oder gar reich zu werden, liegt falsch. Durch die Heirat ändert sich nichts an den Vermögensverhältnissen der Partner, wissen die Experten von Finanztest. Alles, was ein Partner mit in die Ehe bringt, gehört ihm auch weiterhin. Heißt: Besitzt die Frau das Haus schon vor der Ehe, gehört es nicht automatisch auch ihrem Mann, auch wenn sie schon seit Jahrzehnten gemeinsam dort wohnen. Auch Gegenstände, die ein Ehepartner nach der Hochzeit alleine kauft, gehören nur ihm. Das wird durch den Güterstand der Zugewinngemeinschaft geregelt. Dieser gilt immer, wenn Paare es beim Notar nicht anders regeln. Wer das ändern will, muss beim Notar eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Dann gehört alles beiden gemeinsam.

Stirbt mein Ehepartner, bin ich gut abgesichert

Ehepartner sind nicht automatisch abgesichert. Eine Hinterbliebenenrente bekommt man nur unter diesen Voraussetzungen: Das Paar muss mindestens ein Jahr vor dem Tod verheiratet gewesen sein (eine Ausnahme: der Partner stirbt völlig unerwartet im ersten Ehejahr). Der Ehepartner muss vor seinem Tod fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Finanztester empfehlen deshalb, auch privat für den Todesfall des Ehepartners vorzusorgen.

Wenn mein Partner Schulden hat, hafte ich dafür mit

Falsch – durch die Ehe werden Partner nicht automatisch Mitschuldner. Auch wenn der Partner im Laufe der Ehe Schulden macht, müssen diese nicht beide tragen, er haftet dafür alleine. Allein bei gemeinsam aufgenommenen Krediten, müssen beide die Kosten tragen. Schulden spielen aber eine Rolle bei der Scheidung: Hatte ein Ehepartner vor Beginn der Ehe Schulden, werden diese beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Die Finanztester rechnen vor: Paul hat vor der Heirat mit Carla 50.000 Euro Schulden. Am Ende der Ehe ist er aber mit 100.000 Euro im Plus. Sein Zugewinn beträgt dann 150.000 Euro.

Getrennte Konten zu haben, bedeutet Gütertrennung

Nein, ob gemeinsame oder getrennte Konten – das hat keinen Einfluss auf den Güterstand. Güterstand bedeutet nämlich die Art und Weise, wie das Vermögen unter Ehepartnern aufgeteilt wird. Heißt: Wollen Paare finanziell komplett unabhängig voneinander bleiben, müssen sie die Gütertrennung beim Notar beantragen. Zwar bleibt auch bei der Zugewinngemeinschaft das Vermögen getrennt, doch der Güterstand spielt bei der Scheidung eine wichtige Rolle. Bei der Zugewinngemeinschaft wird der Wert aller von den Partnern während der Ehe angeschafften Vermögensgegenstände gleichmäßig auf beide verteilt. Bei der Gütertrennung behält jeder das, was er selbst erwirtschaftet hat.

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Möchte ich etwas verkaufen, muss mein Ehepartner zustimmen

Das stimmt nicht. Jeder Ehepartner kann verkaufen, was ihm gehört, beispielweise Kunstgegenstände oder Schmuck. Es gibt aber Ausnahmen: Über das „Vermögen im Ganzen“ (nahezu das gesamte Vermögen), darf ein Ehepartner nur verfügen, wenn der andere einwilligt. Auch Haushaltsgeräte wie Fernseher oder Waschmaschine, darf ein Ehepartner nur mit Zustimmung des anderen verkaufen. (rha)